Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 138 [01]

Datierung: 1392

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz schreibt an Irmgard von Rüdigheim, Witwe des Henne von Rüdigheim, bezüglich der Burg Staden.

Vollregest:

[Erzbischof Konrad von Mainz] schreibt an Irmgard von Rüdigheim (Rudenheim), Witwe des Henne von Rüdigheim. Sie habe den erzbischöflichen Teil des Schlosses, Burg und Stadt Staden samt Zubehör inne. Dieser Teil sei ihr vom ehemaligen Erzbischof Gerlach und dem Mainzer (Mencze) Domkapitel  für 1.000 Gulden auf Lösung verpfändet (verschriben) worden. So stehe es in der darüber ausgestellten und im Besitz Irmengards befindlichen Urkunde. Er habe nun, mit Rat des Domkapitels und seiner Ratgeber (frunde) seinen »lieben Getreuen«, den Ritter Walther von Kronberg (Cronenberg) beauftragt, das gesamte Pfandgut für 1.000 Gulden bei ihr zu lösen.

Der Erzbischof befiehlt Irmengard kraft dieser Urkunde, das betreffende Gut abzutreten, das Geld von Ritter Walther anzunehmen und den Torknechten, Wächtern, Pförtnern, Bürgern und Untertanen  zu befehlen, Ritter Walther als sein und des Stiftes Bevollmächtigter, zu hulden, zu geloben und zu schwören. Wenn alles wie beschrieben geschehen ist, seien Irmengard und ihre Kinder aller dem Erzbischof und seinem Stift geleisteten truwen und eide entbunden.

[ohne Datum]

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 138 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3469 (Zugriff am 26.04.2024)