Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

787 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 184.

StA Wü, MIB 12 fol. 100v [01]0

Datierung: 5. November 1391

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz setzt Conrad, Herrn zu Bickenbach, zum Obmann des Schiedsgerichtes ein, das im Falle eines Streites zwischen den Stiftern Mainz und Würzburg tagen soll.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bezieht sich auf eine Einigung und ein Bündnis, das vorzeiten der ehemalige römische (romische) Kaiser Karl, König zu Böhmen (Beheim), der jetzige König Wenzel (Wenczlaw), König in Böhmen, die Markgrafen zu Brandenburg und Lausitz (Lusitz), der damalige Erzbischof Gerlach von Mainz (Mencze) und der damalige Bischof Albrecht von Würzburg (Wirtzpurg) mit einander geschlossen hatten. Erzbischof Konrad hat gegenüber dem jetzigen Bischof Gerhard von Würzburg gelobt, dieses Bündnis unverbrüchlich zu halten. Diesbezüglich sind [am selben Tag] Urkunden ausgetauscht worden. In dem Bündnis war vereinbart worden, dass im Falle eines Streites zwischen Mainz und Würzburg, der König einem vierköpfigen Schiedsgericht vorsitzen sollte. Man hat sich nun darauf geeinigt, den derzeitigen König mit einem solchen Ansinnen nicht weiter belästigen zu wollen und hat sich für die kommenden drei Jahre auf Conrad Herr zu Bickenbach den Jungen als zukünftigen Obmann geeinigt. Die Modalitäten des Schiedsverfahrens werden genau beschrieben. Erzbischof Konrad kündigt sein Siegel an.

- Datum Brotfelde Dominica post Omnium Sanctorum anno Domini quo supra [1391] 

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 100v [01]0, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3390 (Zugriff am 26.04.2024)