Mainzer Ingrossaturbücher Band 12
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StA Wü, MIB 12 fol. 047v [02]
Datierung: 1. Januar 1390 - 31. Dezember 1390
Quelle
Aussteller:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Der Ritter Gotschalg von Buchenau und dessen Ehefrau Anne von Seebach zeigen ihre Lehen an.
Vollregest:
Rev(er)s(us)
Der Ritter Gotschalg von Buchenau (Buchenauwe) und dessen Ehefrau Anne von Seebach (Sebeche) bekennen, dass das Schloss (sloß) Seebach (Sebeche) mit zugehörigen Dörfern und Gerichten sowie sonstigem Zubehör von [Elekt] Konrad und dem Stift Mainz (Mencze) zu Lehen rühren. Das Schloss und was Anne sonst noch von Konrad an Lehen besitzt, ist nun ihm als "montbar" übertragen worden. Dafür hat er "gehuldet gelobt und gesworn", wie Lehnsrecht und Gewohnheit dies besagen. Beide kündigen ihre Siegel an.
- Datum ut supra [1390].
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Buchenau: Gottschalk von (Aussteller)
- Seebach: Anna von (Aussteller)
Ortsindex
- Seebach [Dorla] : Burg (Nennung)
Körperschaften
- Seebach [Dorla] : Herren von (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 12 fol. 047v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3252 (Zugriff am 27.04.2024)