Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 251v [01]

Datierung: 22. September 1394

Landgraf Hermann von Hessen bekennt für sich und seine Erben, dass er verschiedene Stücke vom Mainzer Erzbischof Konrad und dem Stift Mainz zu Lehen empfangen hat.

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StA Wü, MIB 12 fol. 251v [02]

Datierung: 14. Juli 1394

Erzbischof Konrad von Mainz bestätigt für sich, seine Amtsnachfolger und das Stift Mainz, dass er sich mit Landgraf Hermann von Hessen bezüglich aller Kriege, Zwietracht und Unstimmigkeiten geeinigt...

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StA Wü, MIB 12 fol. 252 [01]

Datierung: 1394

Landgraf Herman von Hessen bestätigt, dass er sich mit den Städten Rotenburg, Melsungen und Niedenstein gütlich gesühnt und geeinigt hat.

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StA Wü, MIB 12 fol. 252 [02]

Datierung: 14. Juli 1394

Erzbischof Konrad von Mainz kommt mit Landgraf Hermann von Hessen wegen der Schlösser Rotenburg, Melsungen und Niedenstein überein.

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StA Wü, MIB 12 fol. 253 [01]

Datierung: 1394

Landgraf Herman von Hessen enthebt Konrad II. von Mainz aller Forderungen, die in Zukunft wegen der Einnahme von Wolkersdorf an ihn herangetragen werden.

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StA Wü, MIB 12 fol. 253 [02]

Datierung: 14. Juli 1394

Landgraf Hermann von Hessen bestätigt Unterredungen, dass die bisher noch nicht freigelassenen Gefangenen beider Parteien, die ohne Fehdeerklärung eingesperrt sind, nun freigelassen werden sollen.

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StA Wü, MIB 12 fol. 253v [01]

Datierung: 14. Juli 1394

Landgraf Hermann von Hessen verspricht, die Fürsten Balthasar Landgraf zu Thüringen, Markgraf zu Meißen sowie Otte Herzog zu Braunschweig nicht an die Schlösser und Städte Rotenburg, Melsungen und...

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StA Wü, MIB 12 fol. 253v [02]

Datierung: 14. Juli 1394

Erzbischof Konrad von Mainz bestätigt, dass die Brüder Syfrid und Volprecht von Biedenfeld schriftlich auf die Begleichung des Schadens verzichtet haben, der ihnen bei der Einnahme...

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StA Wü, MIB 12 fol. 253v [03]

Datierung: 14. Juli 1394

Der Mainzer Erzbischof Konrad und Landgraf Hermann vereinbaren, zu allen Urkunden, die sie austauschen, Reverse schreiben zu lassen.

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StA Wü, MIB 12 fol. 253v [04]

Datierung: 14. Juli 1394

Landgraf Herman von Hessen bestätigt, dass zwischen ihm und dem Erzbischof Konrad von Mainz geteidingt worden ist.

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