Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 144

Datierung: 27. Dezember 1387

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz regelt die Rückzahlung seiner Schulden bei Peter Emichin, dem "bender", Bürger zu Mainz, und dessen Ehefrau Else.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof von Speyer] schuldet Peter Emichin, dem "bender", Bürger zu Mainz, dessen Ehefrau Else und ihren Erben 205 Goldgulden und 8 Heller, Mainzer Währung, dafür hat der Erzbischof 400 Säcke Hafer bei ihm gekauft. Der Erzbischof will das Geld in der kommenden Fastenmesse bezahlen. Zur Sicherheit stellt der Erzbischof Bürgen bzw. Selbstschuldner: Ospertus, seinen Siegler in Mainz, die beiden Zollschreiber Heinrich zu Ehrenfels (Ernefels) und Gerlach zu Lahnstein (Lanstein), dann Wigand von Assenheim (Assinheim), seinen Rentmeister, sowie Johan, den Kellner von Werbe. Kommt Mainz in Zahlungsverzug können die Gläubiger das ausstehende Geld bei Juden oder Christen aufnehmen, die Zinsen (schaden) gehen zu Lasten des Mainzer Stiftes. Der Erzbischof verspricht, nichts gegen vorstehende Abmachung zu unternehmen. Er verspricht seinen Bürgen, sie gütlich aus der Verpflichtung zu lösen und dabei schadlos zu halten. Die Bürgen bekennen sich zu ihrer Verpflichtung und versprechen, gute Bürgen zu sein.

In gleicher Form und unter dem gleichen Datum wurde eine Urkunde ausgestellt für Ortini von Silberberg (Salberberg), Mainzer Bürger, über 137 ½ Florentiner Gulden für den Kauf von 300 Malter Winterweizen.

- Datum Asschaffinburg in die beati Johannis apostoli et ewangeliste ... 1387.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 144, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3047 (Zugriff am 26.04.2024)