Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 125v

Datierung: 15. April 1387

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Johan von Hatzfeld (Hotzfelt) bestätigt Erzbischof Adolf von Mainz die ihm von seinem verstorbene Vater, Johann von Hatzfeld, anheimgefallenen mainzischen Lehen.

Vollregest:

Johan von Hatzfeld (Hotzfelt) bekennt für sich und alle seine Erben, dass der verstorbene Ritter Johann von Hatzfeld, sein Vater, seinen Teil am Schloss Hatzfeld, Burg und Stadt, samt allem Zubehör vom Stift Mainz zu Mannlehen hatte und alles nun an ihn gekommen ist.

Er sei nach dem Urteil der Stiftsmannen darauf hingewiesen worden, dass er die halbe Herrschaft als Mannlehen empfangen soll. Er hat dieses Lehen von seinem »lieben gnädigen Herrn« Erzbischof Adolf von Mainz] bzw. dem Stift [Mainz] empfangen und auch den Lehnseid geleistet, wie Mannlehenrecht und Gewohnheit dies besagen. Er bzw. seinen Erben werden das Lehen ewig mit truwen, eyden und dinsten verdienen. Darüberhinaus tragen er und seine Nachkommen als mainzische Lehen, den Zehnten zu Oberwetter (Ob(er)nwetter) [Wetter], einen Teil des Zehnten zu Boppendorff, einen Teil des Zehnten zu Ringenshuß(en), Ob(er)n Amenauwe, einen Teil des Kirchspiels Hatzfeld, des Gerichts zu Brunekuß(en), zum Gißubel und zum Beltersberge, acht Pfund Geldeinkünfte uff dem rathuse zu Wetter, die zu seinem Burglehen und Burgsitz (burgeße) zu Mellnau (Elnhag) gehören. Dieses Burglehen verdienen sie mit truwen, eyden, dinsten und mit seße, wie dies Mannlehenrecht [!] und Gewohnheit besagen. Johan von Hatzfeld kündigt sein Siegel an.

Datum ... 1387 ... feria secunda post dominicam Quasimodo Geniti.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 125v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2669 (Zugriff am 26.04.2024)