Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 080v [02]

Datierung: 29. Dezember 1386 [a]

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz regelt die Bezahlung seiner Schulden (300 Gulden) bei seinem Tauberbischofsheimer Amtmann Egen Seman.

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] hat sich mit Egen Seman. Amtmann zu Tauberbischofsheim (Bisschoffes(heim)), seinem "lieben Getreuen" gütlich bezüglicher aller Schulden (Dienste, Kosten, Schäden, Verluste, Zehrung, Hengste und Pferde geeinigt, die Seman in erzbischöflichen Diensten erlitten und verloren hat. Auch alle sonstigen bis zum heutigen Tag aufgelaufenen Forderungen sind damit abgegolten.
Der Erzbischof ist ihm demnach noch 300 Gulden schuldig. Mainz will 150 Gulden in der kommenden Frankfurter (Franck(furt)) Fastenmesse [Ostern] und den Rest in den darauffolgenden Pfingsttagen bezahlen.

- Datum Aschaffenburg [a] post festum Nativitatis Christi ... 1386

Quellenkommentar:

[a] Der Wochentag ist in der Datumszeile vergessen worden. Der gleichlautende Revers des Egen Seman (MIB 11 fol. 81) datiert vom 29.12. Die Urkunde des Erzbischofs dürfte am selben Tag ausgestellt worden sein.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 080v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2479 (Zugriff am 26.04.2024)