Suchergebnisse

Ihre Suche hat 514 Treffer ergeben. Sie sehen Treffer 70.

Vogt, RggEbMz Nr. 2383

Datierung: 6. November 1322

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vogt, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vogt, Regesten mit Verweis auf: Inser. in den Revers des Hartmann von demselben Ort und Tag. Or.: München, Reichsarchiv (Mainz, Domkapitel fasc. 71). Siegelrest.

Inhalt

Vollregest:

Erwählte Mathias übergibt das Burggrafenamt (officium castrorum) auf Starkenburg (-berg), Weinheim (Winheim) und Fürstenau (Fürstenow) dem Ritter Hartmann von Cronberg (Cronen-) zur Verwaltung.[a] Hartmann hat von den Einkünften 100 Malter Korn und 200 Malter Hafer des in Starkenburg üblichen Maßes, 10 Fuder (oder wenn er weniger als 40 Fuder erntet, nur 6 Fuder) Wein dem Kellerer des Erzbischofs zu verabfolgen; das Getreide ist zur Zeit der Ernte, der Wein ist im Herbst, zur einen Hälfte von besserem, zur anderen von gewöhnlichem Wachstum zu liefern. Mit den übrigen Einkünften bezahlt Hartmann die Bewachung und Befestigung der Burgen und die Burglehen. Die Gerichtsstrafen fallen an den Erzbischof; vom Buteil (buwe tail) liefert er die Hälfte an den Erzbischof ab und auch die Steuern (sture seu precarie) von den Bürgern und Juden gehören dem Erzstift; dagegen darf Hartmann die üblichen (et rationabiles) Prekarien von den erzbischöflichen Leuten außerhalb der Städte im Bezirk des Amtes erheben, doch ohne sie allzusehr zu belasten. Wird er von seiner Stellung entfernt, so behält er nach Landesgewohnheit den "phlugtail". Er darf die erzbischöflichen Güter in Wattenheim (-hein) von dem Ritter Georg von Werberg[b], dem sie für 1000 lb Heller verpfändet sind, lösen und so lange behalten, bis er von den Einkünften dieser Güter, die in jedem Jahr am Martinstag abzuschätzen sind, oder durch Zahlung des Erzstifts die 1000 lb zurückerhalten hat. Erst nach dem Empfang dieser Summe kann ihn der Erzbischof von seinem Amt entfernen; stirbt Hartmann zuvor, so haben seine Witwe und Kinder Anspruch auf den noch nicht gezahlten Teil der 1000 lb.

- D. Asch[affenburg] VIII. id. Nov. 1322.

Fußnotenapparat:

[a] Vgl. Reg. 2063.
[b] Vgl. Reg. 2094 (Georg, Sohn des Konrad von Starkenburg).

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vogt, RggEbMz Nr. 2383, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20397 (Zugriff am 26.04.2024)