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Vogt, RggEbMz Nr. 2383
Datierung: 6. November 1322
Quelle
Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort
Archiv: Vogt, Regesten
Weitere Überlieferung:
- Vogt, Regesten mit Verweis auf: Inser. in den Revers des Hartmann von demselben Ort und Tag. Or.: München, Reichsarchiv (Mainz, Domkapitel fasc. 71). Siegelrest.
Inhalt
Vollregest:
Erwählte Mathias übergibt das Burggrafenamt (officium castrorum) auf Starkenburg (-berg), Weinheim (Winheim) und Fürstenau (Fürstenow) dem Ritter Hartmann von Cronberg (Cronen-) zur Verwaltung.[a] Hartmann hat von den Einkünften 100 Malter Korn und 200 Malter Hafer des in Starkenburg üblichen Maßes, 10 Fuder (oder wenn er weniger als 40 Fuder erntet, nur 6 Fuder) Wein dem Kellerer des Erzbischofs zu verabfolgen; das Getreide ist zur Zeit der Ernte, der Wein ist im Herbst, zur einen Hälfte von besserem, zur anderen von gewöhnlichem Wachstum zu liefern. Mit den übrigen Einkünften bezahlt Hartmann die Bewachung und Befestigung der Burgen und die Burglehen. Die Gerichtsstrafen fallen an den Erzbischof; vom Buteil (buwe tail) liefert er die Hälfte an den Erzbischof ab und auch die Steuern (sture seu precarie) von den Bürgern und Juden gehören dem Erzstift; dagegen darf Hartmann die üblichen (et rationabiles) Prekarien von den erzbischöflichen Leuten außerhalb der Städte im Bezirk des Amtes erheben, doch ohne sie allzusehr zu belasten. Wird er von seiner Stellung entfernt, so behält er nach Landesgewohnheit den "phlu
- D. Asch[affenburg] VIII. id. Nov. 1322.
Fußnotenapparat:
[a] Vgl. Reg. 2063.
[b] Vgl. Reg. 2094 (Georg, Sohn des Konrad von Starkenburg).
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Zitierhinweis:
Vogt, RggEbMz Nr. 2383, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20397 (Zugriff am 26.04.2024)