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Vogt, RggEbMz Nr. 1550
Datierung: 8. Februar 1313
Quelle
Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort
Archiv: Vogt, Regesten
Weitere Überlieferung:
- Vogt, Regesten mit Verweis auf: Or.: München, Reichsarchiv (Mainz, Domkapitel fasc. 62). Abhang. Siegel fehlt.
Inhalt
Vollregest:
Erzbischof P[eter] erlaubt dem Dekan und dem Domkapitel von Mainz, zum Entgelt für den unter Erzbischof Gerhard erlittenen Schaden ein Viertel der Einkünfte einzuziehen, die gemäß der von ihm und dem Domkapitel getroffenen Ordnung[a] aus den in der Stadt und Diözese Mainz in den nächsten fünf Jahren freiwerdenden Benefizien eingehen werden. Peter von Weilnau (Wilnowe), Kanoniker, Eckehard von Windeck (-eke), Vikar der Mainzer Kirche, und Gozzoldus, Kanoniker des Stiftes S. Marie ad gradus in Erfurt, sind mit der Einziehung der Gefälle betraut und werden dem Domkapitel seinen Anteil reichen. Stirbt einer von diesen oder wird er durch den Erzbischof (ex iusta causa) entfernt, so wird dieser mit den Domherren zusammen einen anderen an seine Stelle setzen.
- D. Maguntie 1313 VI. id. Febr.
Fußnotenapparat:
[a] Vgl. Voriges Regest.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Zitierhinweis:
Vogt, RggEbMz Nr. 1550, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/19466 (Zugriff am 08.05.2024)