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Vogt, RggEbMz Nr. 0206

Datierung: 26. März 1291

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vogt, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vogt, Regesten mit Verweis auf: Or.: München, Reichsarchiv (Erzstift, Nachträge I. fasc. 8). Siegel Gerhards fehlt, Rest vom Siegel des Landgrafen. - Abgesehen von Reg. 102 ist dies die älteste Urkunde Erzbischof Gerhards in deutscher Sprache.

Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Gerhard und Landgraf Albrecht von Thüringen verbünden sich zu Rat und Hilfe auf Lebenszeit gegen jedermann, der ihnen Unrecht tun oder sie an Land oder Leuten schädigen will, außer gegen den Landgrafen Heinrich von Hessen. Bei Streitigkeiten zwischen den beiderseitigen Untertanen entscheidet ein Schiedsgericht, in das der Erzbischof den Hermann von Spangenberg, Albrecht, den Vogt von Arnstadt (-stete), und Rudolf von Nordhausen, Bürger von Erfurt, entsendet und der Landgraf für diesseits der Gera Hermann von Mila, Günther von Schlotheim (Slat-), sowie Hermann, seinen Hofmeister, und für jenseits der Gera die Grafen Günther von Schwarzburg und Heinrich von Stolberg (Stal-). Auf Verlangen ziehen sie einander mit aller Macht zu Hilfe, außerhalb Thüringens auf Kosten des Hilfesuchenden. Die Gefangenen werden nach der Truppenzahl verteilt, der Hauptmann fällt dem zu, der den Krieg (urliuge) führt. Eroberte Burgen und Städte werden geteilt, wenn sie nicht einem der beiden Vertragschließenden von früher her gehörten. Was von gedinge eingeht, wird innerhalb Thüringens geteilt, außerhalb des Landes fällt es dem Kriegführenden zu. Ersatzmann für einen Schiedsrichter, der stirbt, binnen zwei Monaten.

- Geschr. und geg. zu Isenach 1291 an dem mantage nach unser frowen tage klibeltag.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vogt, RggEbMz Nr. 0206, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/18041 (Zugriff am 27.04.2024)