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Vigener, RggEbMz Nr. 1973

Datierung: 8. Juli 1365

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Kop.: Würzburg, Ingrossaturbuch 5 f. 583v, daraus 3 f. 184v. - Reg.: Weidenbach, Reg. Bing. 31 Nr. 324 (aus dem Or. in Bingen[d]); Scriba, Hess. Reg. 4 I, 33 Nr. 5635 (zum 7. Juni); Sauer, Nass. UB. I 3, 357 Nr. 3159; Roth, Nass. Geschichtsquellen 1, 418 Nr. 53.
    Der Revers der Stadt Bingen (Schultheiß, Schöffen, Rat und Bürger), mit der eingeschalteten erzb. Urkunde, ist vom gleichen Ort und Tag. Or. Perg.: München, Reichsarchiv (Mainz, Domkapitel fasc. 119). Das Siegel der Stadt (an Pressel) fehlt.

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach bemüht sich um den ausgleich der Verbindlichkeiten seines verschuldeten Stiftes.

Vollregest:

Ehrenfels - EB. Gerlach bekundet: Zur Verhütung des großen Krieges und Schadens, die wegen der Schuldenlast, in der er das Erzstift gefunden hat, dessen Leuten drohten, hat er viele Schulden bezahlt, auch hat er einige Schlösser zur Beschützung und Stärkung des Erzstiftes gekauft, von denen zum Teil dem Erzstift zur Zeit seiner Vorgänger großer Schaden geschehen ist und noch geschehen würde, wenn er sie nicht besäße.[a] Da er nun von seinen Gülten und Zöllen nicht so viel bezahlen kann, wie er jetzt für Schulden und für Ankäufe bezahlen muß, so hat er, da er lieber von seinen Gülten versetzen als Land und Leute zu Schaden kommen lassen will, mit Einwilligung des Dekans Otto, des Kustos Reinhard' des Schulmeisters Otto und des ganzen Domkapitels die jährliche Gülte vom Zolle zu Ehrenfels im Rheingau, nämlich 600 Gulden, auf seine Stadt Bingen (Bynge) verkauft. Die Stadt hat die Gülte auf sich für den Erzbischof verkauft und den Käufern Briefe gegeben, sie jährlich zu bezahlen.[b] Deshalb hat er zur Sicherheit der Stadt den Rittern Ulrich von Cronberg, Vitztum im Rheingau, Antilman von Grasewege, Burggrafen zu Böckelheim (Beckiln-; -eln-)' und Georg von Lindau (Lyndauwe; -aů) seine Burg Klopp und seine Burg Ehrenfels mit dem dortigen Zoll und allem Zugehörigen und die Pfenniggülte oben und unten im Rheingau gegeben, damit sie davon jährlich zwischen Maria Himmelfahrt und Geburt und zwischen Martini und Weihnachten die 600 Gulden für Bingen den Speierer Bürgern (oder wem sonst sie versetzt sind) auszahlen. Er muß die drei Ritter im Besitz der beiden Burgen lassen, bis er die Gülte von 600 Gulden mit 6.000 gelöst hat. Die vier Ämter im Rheingau sind von ihm angewiesen, die drei Ritter in ihrem Besitze zu schützen. Wenn er die Gülte innerhalb der nächsten vier Jahre nicht löst, so dürfen die drei alle Renten und Gefälle von dem Zoll und der Pfenniggülte im Rheingau einnehmen, bis die Lösung erfolgt. Stirbt einer der drei, so wählen die beiden anderen binnen Monatsfrist mit Rat des Erzbischofs, der Mehrheit des Domkapitels und der Bürger von Bingen zum Ersatz einen erzb. Mann oder Burgmann. Nach Lösung der Gülte sind die drei des Eides ledig, den sie den Bürgern von Bingen geleistet haben, und sollen dem Erzbischof diese Urkunde zurückgeben. Mitbesiegelt von dem Domkapitel, das seine Einwilligung bekundet, und den drei Rittern, die erklären, daß sie alles den Bürgern von Bingen zu halten gelobt haben.

- G. czu Erenfils uff sante Kylians tage des mertelers 1365.[c]

Fußnotenapparat:

[a] Vgl. Reg. 1722.
[b] Vgl. die Regesten 1958-1969.
[c] So im Inserat des Reverses, in der Kopie: D. Erenfels in die beati Kiliani. [d] Vgl. Reg. 1908 Anm. 1.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 1973, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/9320 (Zugriff am 28.04.2024)