Suchergebnisse

Ihre Suche hat 514 Treffer ergeben. Sie sehen Treffer 181.

Vigener, RggEbMz Nr. 1943

Datierung: 1. Mai 1365

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Kop.: Würzburg, Ingrossaturbuch 5 f. 589v (nur das erste Drittel erhalten), daraus (17. Jh.) 3 f. 187v (vollständig).

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach versetzt das Dorf Reichartshausen dem Wimpfener Propst und Speyerer Domherrn Peter von Mauer und dem Ritter Hans von Hirschhorn.

Vollregest:

Aschaffenburg - EB. Gerlach versetzt das Dorf Reichartshausen (Richarteshusen), das ihm vom Reiche versetzt ist, mit den Dörfern auf der Ebene nebst allem Zubehör, Leuten, Gütern, Gerichten und Rechten, und dazu die Königsleute, die an der Elsenz (-sencze) auf- und abwärts gesessen sind auf der Seite, wo der Bruchrain (bruchrein) liegt,[a] die dem Erzbischof mit anderen Königsleuten versetzt sind zu der Ebene, dem Peter von Mauer (Muren), Propst zu Wimpfen (-phen) und Domherrn zu Speier, und dem Ritter Hans von Hirschhorn (vom Hircz-) sowie ihren Erben für 420 kleine Gulden, die sie ihm bezahlt haben. Der Erzbischof kann die Pfandschaft jährlich zwischen dem 9. April und 7. Mai (14 Tage vor oder nach Georgentag) mit 420 kleinen Gulden in Wimpfen ablösen. Wenn Peter oder Hans stirbt, soll der Erzbischof die Lösung von dem Lebenden und dessen Erben haben, nicht von des Toten Erben; der Überlebende kann die Pfandschaft einem andern übertragen, von dem sie der Erzbischof in gleicher Weise lösen kann. Wenn das Reich die Pfandschaft vom Erzbischof wieder einlöst, ehe er sie von den beiden Pfandträgern gelöst hat, soll er ihnen sofort die 420 kl. Gulden bezahlen von dem ersten Geld, das er von der Lösung empfängt; in diesem Falle müssen sie die Lösung jederzeit zu Wimpfen gestatten, während der Erzbischof für sich selbst an die oben genannte Zeit gebunden ist.

- D. Aschaffemburg in die beate Balpurgis (!) virginis 1365.

Fußnotenapparat:

[a] D. h. an dem linken Ufer der Elsenz. Über den Bruchrain vgl. Krieger, Topogr. Wörterbuch von Baden 2. Aufl. 1, 313.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 1943, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/9290 (Zugriff am 28.04.2024)