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Vigener, RggEbMz Nr. 1926

Datierung: 14. März 1365

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Or. Perg. (mit Tilgungsschnitt): München, Reichsarchiv (Mainz, Erzstift fasc. 108). Das große Siegel des Erzbischofs fehlt, das des Domkapitels an Pressel. - Reg: v. Freyberg, Regesta Boica 9, 119.
    Der Revers der Katharine (frauwe von Homburg), mit der eingerückten erzb. Urkunde, ist vom gleichen Tage. Sie ernennt für den Fall, dass Antilman vor ihr stirbt, den EB. Gerlach zum Vormund (monper) über ihr Wittum; stirbt Gerlach vorher, so soll sie an seine Stelle wählen einen der vier Ritter: Ulrich von Cronberg, Vitztum im Rheingau, Jakob von Grasewege, Emerich von Nußbaum (Nuszbaym), Philipp Ulner. Or. Perg.: München, Reichsarchiv (Mainz, Domkapitel fasc. 119). Die Siegel der Katharine und des mitsiegelnden Antilman an Presseln. - Reg: v. Freyberg a. a. O.
    Die im Ingrossaturbuch 5 f. 610 (= 3 f. 190) stehenden Urkunden vom 14. März s. Reg. 1958ff.

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach gestattet, daß der Ritter Antilman von Grasewege seine Ehefrau Katharina von Homburg, auf Burg und Stadt Martinstein bewittumt.

Vollregest:

Eltville - EB. Gerlach gestattet mit Einwilligung des Kustos Reinhard, des Schulmeisters Otto und des ganzen Domkapitels, daß der Ritter Antilman von Grasewege, erzb. Burggraf zu Martinstein (Mer-), seine Frau, die Edle Katharina von Homburg, bewidmet auf Schloss Martinstein, Burg und Stadt, das dem Antilman von Gerlachs Vorgängern und dem Domkapitel auf Lebzeiten verschrieben worden ist; der Erzbischof gibt diese Erlaubnis für treue Dienste und besonders dafür, dass Antilman und Katharine ihm ihr Schloss Homburg geöffnet haben. Stirbt Antilman vor seiner Frau und löst der Erzbischof mit der Verpfändungssumme von 1.800 Gulden Martinstein von ihr, so soll sie es doch zeitlebens behalten; nur wenn sie sich wieder verheiratet (verandirte), fällt Martinstein nach der Lösung sofort an das Erzstift zurück. Das Schloß Homburg verspricht der Erzbischof zu schützen, wie ("andere") Schlösser des Erzstiftes. Das Domkapitel bekundet seine Einwilligung und siegelt mit.

- G. zue Eltvil off den frytag vor dem sontage als man singit Occuli in der vasten 1365.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 1926, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/9273 (Zugriff am 28.04.2024)