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Vigener, RggEbMz Nr. 1897

Datierung: 1364

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Unvollständige Kopie[a]: Würzburg, Ingrossaturbuch 5 f. 553.

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach leiht bei Johann Schultheiß genannt zu Weinheim 1.000 Gulden, um damit die Lösung von Starkenburg zu finanzieren.

Vollregest:

EB. Gerlach verkauft mit Einwilligung des Domkapitels dem Johann Schultheiß genannt zu Weinheim (Win-) und dessen Erben eine jährliche Gülte von 100 Goldgulden für 1.000 Gulden, die er für die Lösung von Starkenburg (-inberg) verwandt hat.[b] Für diese 100 Gulden überweist er ihm: 12 Malter Korngülte (korngel[d]s) zu Weinheim von den Beunden (bunden), die Johann selbst bestellt (macht), 14 Malter Korngülte von den Beunden zu Lützel-Sachsen (Luczelnsassenheim), 42 Malter Hafergülte von den Dörfern Ober- und Unter-Abtsteinach (zwei Dörfer Aptsteina gen.: nachher: Aptsteynach), 2 ½ Malter Korngülte und 32 Pfund Geld von zwei Mühlen daselbst, zusammen gleich 60 Pfund Geld, jährlich zu Michaelis oder Martini. Wird dem Johann die Gülte nicht rechtzeitig bezahlt, so darf er für die rückständige Gülte auf den gen. Gütern pfänden; erleidet er bei der Pfändung Schaden, so soll er sich dafür an die zwei Dörfer Abtsteinach halten. Auch soll Johann von den gen. 100 Gulden 60 Pfund Heller jährlicher Gülte von der Stadt Heppenheim erhalten, jeweils zu Martini oder bis Weihnachten. Für diese 60 Pfund setzt der Erzbischof ihm zu Geiseln vier von den Schöffen und vier aus der Gemeinde zu Heppenheim; auf Mahnung müssen sie in Worms als Geiseln einreiten. Stirbt einer der Bürgen und Geiseln, so muss ein von Johann gewünschter Ersatzbürge binnen Monatsfrist gestellt werden. Diese Gülten sind [ablösbar] jährlich zwischen dem 9. April und 7. Mai (14 Tage vor oder nach Georgentag).

Fußnotenapparat:

[a] Wohl Mai 1364. Im Ingrossaturbuch stehen vorher, von gleicher Hand geschrieben, die Urk. vom 23. Mai (Reg. 1775f.). Auch der verwandte Inhalt weist auf diese Zeit hin.
[b] Vgl. Reg. 1775 Anm. 2.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 1897, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/9244 (Zugriff am 28.04.2024)