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Vigener, RggEbMz Nr. 1895

Datierung: 1364

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Kop. (ohne Datum):[a] Würzburg, Ingrossaturbuch 5 f. 808, daraus (17. Jh.) 3 f. 214v.

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach überträgt seinem Vitztum Ulrich von Kronberg die Oberaufsicht über alle erzbischöflichen Burgen in Hessen, Westfalen, Sachsen, Thüringen und auf dem Eichsfelde.

Vollregest:

EB. Gerlach überträgt mit Einwilligung des Domdekans Otto und des ganzen Domkapitels dem Ulrich von Cronberg (-en-), seinem Vitztum im Rheingau, die Oberaufsicht über alle erzbischöflichen Burgen, Land und Leute in Hessen, Westfalen, Sachsen, Thüringen und auf dem Eichsfelde. Er beauftragt ihn, dort nach eigenem Ermessen Amtleute ein- und abzusetzen und für den Nutzen der Lande zu sorgen. Er weist die Amtleute usw. (wie Reg. 1248) zum Gehorsam gegenüber Ulrich an. Wenn Ulrich gefangen genommen wird, so sollen seine Frau Gertrud und ihre Erben einen Vormund erwählen, der Burgmann oder Mann des Erzstiftes ist; dieser soll nach Ableistung seines Eides an Ulrichs Stelle treten, bis Ulrich aus der Gefangenschaft gelöst ist. Gleiches sollen sie tun, wenn Ulrich stirbt; der von ihnen Erwählte soll dann so lange oberster Amtmann sein, bis der Erzbischof mit Gertrud über die Ansprüche, die ihr dann für die Ausgaben Ulrichs zustehen, abgerechnet und ihr alles ersetzt hat. Wenn der erste Vormund stirbt oder gefangen genommen wird, sollen sie einen neuen erwählen. Der Erzbischof kann den Ulrich jederzeit absetzen, sobald er mit ihm abgerechnet hat. Wenn Ulrich eine Niederlage erleidet oder im Kriege eine erzb. Burg verliert, so soll der Erzbischof ihn und seine Erben dafür nicht zur Verantwortung ziehen. Das Domkapitel bekundet seine Einwilligung und siegelt mit. 

Fußnotenapparat:

[a] Diese neue Bestallungsurkunde für Ulrich (die frühere vom 26. Febr. 1360 s. Reg. 1248) ist gewiß bald nach dem Amtsantritt des Domdekans Otto (s. Reg. 1778 Anm. 1) und vor der neuen Amtsreise Ulrichs in die östlichen Stiftslande (am 24. Juli urkundet er in Kassel, Reg. 1816), vielleicht zusammen mit dem Privileg vom 1. Juli für Ulrichs Frau Gertrud, Reg. 1810, ausgestellt worden.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 1895, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/9242 (Zugriff am 28.04.2024)