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Vigener, RggEbMz Nr. 1792

Datierung: 4. Juni 1364

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Kop.: Würzburg, Ingrossaturbuch 5 f. 573.

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach regelt die Bezahlung seiner Schulden, die er bei den Jungen Aben zu Mainz wegen der Lösung der Starkenburg gemacht hat.

Vollregest:

Aschaffenburg - EB. Gerlach bekundet: Seine lieben Getreuen und besonderen Freunde Johann zur Aben, Ortlieb und Pedirmann zur Jungen Aben, Brüder, Bürger zu Mainz, haben ihm für die Lösung von Starkenburg und dessen, was außerdem dem Engelhard von Hirschhorn (vome Hircz-) versetzt war,[a] 5.555 Gulden in Mainz unter den Juden gegen Zins verschafft (uz gewonnen zu schaden). Davon gelobt er sie ohne Verlust zu entheben binnen 2 Monaten nach der Mahnung. Zu Bürgen und Geiseln setzt er: Nikolaus, Propst zu S. Viktor außerhalb von Mainz,[b] Konrad Rüdt (Rude), Burggraf zu Wildenberg, und Ulrich von Cronberg (-en-), Vitztum im Rheingau. Stirbt einer von diesen, so hat der Erzbischof auf Mahnung binnen 14 Tagen einen neuen zu ernennen, sonst müssen die übrigen Einlager halten (leisten). Die drei geloben, auf Mahnung binnen 14 Tagen in Mainz Einlager zu halten (in rechtis giselswise), bis die Gläubiger Hauptgeld und Zinsen erhalten haben. Der Erzbischof gelobt die Bürgen schadlos zu halten. Sie siegeln mit.

- D. Asch[affenburg] feria tertia ante Bonifacii 1364.

Fußnotenapparat:

[a] Vgl. Reg. 1775 Anm. 2.
[b] Vgl. die erzb. Urkunde vom 3. Nov. 1365.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 1792, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/9139 (Zugriff am 28.04.2024)