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Vigener, RggEbMz Nr. 1003

Datierung: 11. Mai 1358

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Kop.: Würzburg, Ingrossaturbuch 4 f. 295v.

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach regelt die Bezahlung seiner Schulden bei Henkin und Ortlieb zur Jungen Aben zu Mainz.

Vollregest:

Erzbischof Gerlach gelobt, von den 2.400 Pfund Mainzer Währung, die er Henkin und Ortlieb zur Jungen Aben und ihren Gesellen und Erben, Mainzer Bürgern, für Gewand schuldig ist, 900 Pfund zwischen dem 15. Aug. und 8. Sept. (u. frauwen tagen wurczewye und als sie geborn wart), die übrigen 1.500 am 11. Nov. (Martinstag) zu bezahlen. Dafür setzt er zu Bürgen: Nikolaus, Propst zu S. Viktor bei Mainz, Johann, Schulmeister zu S. Johann in Mainz, und die Ritter Ulrich von Cronberg, seinen Vitztum, Johann Marschall zu Lorch, Antilman vom Grasewege, seinen Burggrafen zu Böckelheim (Bickeln-), Heinrich Lebirsal, Heinrich und Jörg von Lindau (Lyndauwe). Sie haben auf Mahnung je mit einem Knechte und einem Pferde in Mainz Einlager zu halten (leisten). Stirbt ein Bürge, so hat der Erzbischof binnen Monatsfrist einen neuen zu ernennen, der den Gläubigern genügt; andernfalls müssen die übrigen Bürgen Einlager halten. Er verspricht, die Bürgen ohne Eid und Schaden zu lösen. "Verleistet" sich ein Pferd, so hat der Eigentümer ein anderes zu senden. Er verzichtet auf alle Rechtsmittel.

- D. 1358 feria sexta ante Pancracii martiris.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 1003, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/7610 (Zugriff am 02.05.2024)