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Vigener, RggEbMz Nr. 0861

Datierung: 15. August 1357

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Archiv: Vigener, Regesten

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach ist einverstanden, dass Gerhard gen. Stoszel, das auf dem erzb. Hof zu Mainz liegende Haus dem Heinz Hühnermenger für vier Jahre verliehen hat.

Vollregest:

Erzbischof Gerlach beurkundet seine Einwilligung dazu, dass Gerhard gen. Stoszel, sein Diener und lieber Getreuer, das auf dem erzb. Hofe zu Mainz liegende Haus, das Erzbischof Gerlach ihm auf Lebzeiten gegeben hat, dem Heinz Hühnermenger (Honremenger), der jetzt in diesem Hause wohnt, auf vier Jahre verliehen hat. Stirbt Gerhard vor Ablauf der vier Jahre, so will der Erzbischof den Heinz und dessen Erben ungestört die vier Jahre hindurch im Besitz des Hauses lassen.

- D. Eltvil ipsa die assumpcionis beate Marie virginis 1357.

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Keine

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0861, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/7152 (Zugriff am 07.05.2024)