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Vigener, RggEbMz Nr. 2726

Datierung: 16., 17. oder 19. Juli 1355, 1356 oder 1357

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Or. Pap.: Frankfurt, Stadtarchiv (Reichssachen-Nachträge Nr. 159). Auf der Rückseite Spuren des zum Verschluss aufgedrückten grünen Sekrets.

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach schreibt an die Bürgermeister, die Schöffen und den Rat der Stadt Frankfurt.

Vollregest:

Eltville - EB. Gerlach an die Bürgermeister, die Schöffen und den Rat der Stadt Frankfurt: Gottfried, Herr zu Eppstein (-in-), sein lieber Neffe und Diener, der jetzt außer Landes ist, hat Land, Leute und Güter seinem Schutze anbefohlen. Da er nun vernommen hat, daß die Frankfurter Bürger Joerge Primsacz und Kaldebechir Gottfrieds Gut zu Raunheim (Ruwin-) innehaben, wie in dem Gericht, wo das Gut liegt, bekannt ist, so bittet er sie, die beiden anzuhalten, von dem Gute zu lassen. Geschieht es nicht, so werden Gottfrieds Freunde es an sich nehmen, wie das Gericht entscheidet, und er wird sie verantworten; sollten sie dabei unwissentlich zu weit gehen, so wird er sie ebenfalls zu rechtlichem Austrage anhalten.

- D. Eltevil dominica post divisionem apostolorum.[b]

Fußnotenapparat:

[a] Gottfried VII. von Eppstein kommt vor bis 1556, stirbt 1357, nach Eigenbrodt: Arch. f. hess. Gesch. 1 (1837), 525. Das Jahr 1354 ist wegen des Itinerars des Erzbischofs (vgl. Reg. 173 und 175) ausgeschlossen.
[b] Auch der über dem Text stehende Titel ist lateinisch (Gerlacus archiepiscopus Mogunt.), das übrige deutsch.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 2726, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/10181 (Zugriff am 29.04.2024)