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Otto, RggEbMz Nr. 5719

Datierung: 28. Januar 1349

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Otto, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Otto, Regesten mit Verweis auf: Ins. in den Rev. des Ludwig d. e. d.; Or.: München, B. Hauptstaatsarch. (M., Erzst. fasc. 92a nr. 271). Siegelrest. - Gedr. (ex or.): Schunck, Beitr. 3, 285 nr. 45. 

Inhalt

Kopfregest:

Kuno von Falkenstein verpfändet mit Zustimmung Erzbischof Heinrichs dem Knecht Ludowige, Schenken von Schweinsberg, die Wenigenburg zu Amöneburg.

Vollregest:

Cune v. Falkenstein (-kin-), Dompropst u. Vormünder d. Mainzer Stifts, verpfändet mit Zustimmung Erzbischof Heinrichs dem Knecht Ludowige, Schenken v. Schweinsberg (Swens-), die Wenigenburg (Wenegeberg)[a] zu Amöneburg (Ame-) u. 25 Pfd. H. jährl. die er ihm auf d. Zehnten zu Falkenhagen (-kinhan) u. d. Wiesen zu Niederklein (Glene) anweist, für 900 Pfd. H. Amöneb. W. die Mainz ihm schuldet für Schaden, den er im Dienste des Erzstifts gegen Thüringen u. zu (Langen-) Salza "zu zweien malen" erlitt. Werden ihm die 900 Pfd. bezahlt, so soll er die Einkünfte von 25 Pfd. (u. d. Burg) zurückgeben. Bezahlung geschieht in Amöneburg, das Geld wird noch eine Meile weit geleitet. Die Burg soll dem Stifte offen sein; die Burgmannen huldigen dem Knechte zu seinem Geld, dem Stift zu "unserm haus". Der erzb. Kellner zu Amöneburg (Ame-) soll mit Ludwig Zehnten u. Wiesen besorgen u. Früchte u. Heu für die Zeit zwischen der Ernte u. Purificatio Marie in eine Hand legen; werden dem Ludwig in dieser Zeit die 25 Pfd. gezahlt, so sind Früchte u. Heu des Erzbischofs, wenn nicht, des L. Werden von der Schuldsumme nur 300 Pfd. abgezahlt, so werden nur die 25 Pfd. nicht aber auch die Burg frei; diese bleibt vielmehr, mit der Gülte für die Pförtner, zu 600 Pfd. verpfändet. Der Kellner zu Amöneburg (Ame-) gibt ihm dann von dem Zehnten zu Bauerbach (Bur-)[b] die nötige Summe für Wächter u. Pförtner. Stirbt L. so müssen seine Erben, bevor die Burgleute sie einlassen, diesen Vertrag beschwören.

- Geg. zu Frankinfort uff den mittewochin vor unsir frauwin tag lichtmesse 1349.

Fußnotenapparat:

[a] S. Reg. 4959.
[b] S. Reg. 5423 zum 27. März 1346.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Otto, RggEbMz Nr. 5719, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/13895 (Zugriff am 26.04.2024)