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StA Wü, MIB 55 fol. 137

Datierung: 24. Juni 1541

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 55 fol. 137-138v

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Albrecht verschreibt dem Dekan und Kapitel des Domstiftes zu Mainz eine jährliche Pension in Höhe von 295 Gulden, 17 Albus und 2 Denar auf dem Zoll zu Ehrenfels.

Vollregest:

Erzbischof Albrecht verkauft dem Dekan und Kapitel des Mainzer Domstiftes 295 rheinische Goldgulden, 17 Albus und zwei Pfennig als jährliche Gülte für 7.000 Goldgulden Hauptgeld, die Dekan und Kapitel ihm bar geliehen und ausbezahlt haben.

Das Geld dient zur Ablösung von 500 Gulden Pension, die seinerzeit Erzbischof Adolf dem Grafen Johann von Nassau, Vianden und Diez, Herrn zu Breda, und seinem Sohn Johann auf dem Zoll Ehrenfels verschrieben hatte. Die damalige Verschreibung belief sich auf 11.000 Gulden Hauptgeld.

Erzbischof Adolf wird die jetzt vereinbarte Rente dem Domkapitel in zwei jährliche Raten aus den Einnahmen des Zolls Ehrenfels entrichten.

Es folgen Bestimmungen für den Fall eines möglichen Zahlungsverzug und zur Unverletzlichkeit der getroffenen Vereinbarung.

Ein Wiederkauf der Gülte ist mit Zahlung des Hauptgeldes jederzeit möglich, muss aber ein halbes Jahr vor Weihnachten oder dem Tag Johannes Baptiste [24. Juni] schriftlich angekündigt werden. Das Geld ist dann gegen Quittung in Mainz zu zahlen.

Gegeben am Tag Johannis evangeliste 1541.

Quellenansicht

Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 55 fol. 137, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/24054 (Zugriff am 03.05.2024)