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StA Wü, MIB 59 fol. 013v [02]

Datierung: 25. September 1396

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

MIB 59 fol. 13v-15

Quellenbeschreibung:

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Vertrag zwischen Erzbischof Konrad von Mainz und den Brüdern Hildebrand und Wilhelm von Thüngen bezüglich des Schlosses Jossa.

Vollregest:

Ritter Werner (Wernher) Kolling, Henne Forstmeister und Konrad (Conrad) von Rannenberg, Schultheiß zu Aschaffenburg schlichten zwischen Erzbischof Konrad von Mainz einerseits und den Brüdern Ritter Wilhelm und Hildebrand von Thüngen (Tungen, Dhungen) andererseits bezüglich des Schlosses Jossa.

Die Brüder müssen das Schloss dem Erzbischof zurückgeben, der Erzbischof ihnen ihr Geld für die Burg aushändigen. Zusätzlich trägt der Erzbischof 250 Gulden Baugeld. Die von Thüngen müssen dem Erzbischof dann 2.000 Gulden leihen. Die Aussteller werden für die Abfolge der getroffenen Vereinbarung Sorge tragen. Alle betroffenen Briefe zur Burg müssen dem Erzbischof ausgehändigt werden. Damit wird der Streit als beendet erklärt.

Datum 1396 feria secunda ante diem beato Michaelis archangeli

Quellenansicht

Keine

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Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 59 fol. 013v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/24166 (Zugriff am 05.05.2024)