Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 205 [01]

Datierung: 17. Juli 1380

Quelle

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 27.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz verschreibt dem Ritter Johann von Cramberg ein Burglehen im erzbischöflichen Schloss Lahnstein.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof in Speyer] verschreibt seinem »lieben Getreuen«, dem Ritter Johann von Cramberg (Crampurg), und dessen Leibeslehenserben, für geleistete und künftig erwartete Dienste 6 Gulden als Burglehen im erzbischöflichen Schloss Lahnstein (Lanstein). Der dortige Zollschreiber soll das Geld jährlich zu Weihnachten (in den vier wyennacht heiligen tage(n)) bezahlen. Das Burglehen soll nach Aufforderung in Lahnstein mit seßen, truwen, dinsten und eyden verdient werden, wie Burglehenrecht und Gewohnheit dies besagen. Stirbt Ritter Johann ohne Leibeslehnserben, erweist der Erzbischof ihm die Gnade, dass seine älteste Tochter das Lehen erhalten und auch verdienen soll.

Datum Eltevil feria tercia post Divisionem apostolorum ... 1380.

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fol. 205r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 205 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2740 (Zugriff am 27.04.2024)