Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 311

Datierung: 27. April 1385

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Graf Heinrich von Waldeck erneuert das Bündnis, das seinerzeit zwischen Mainz und seinem verstorbenen Vater Graf Otto von Waldeck geschlossen wurde.

Vollregest:

Graf Heinrich von Waldeck (Waldecke) bekennt für sich und seine Erben, dass Heinrich von Virneburg, der frühere Erzbischof von Mainz (Mentze), der damalige Dekan Johan und das Domkapitel zu Mainz (Mentze) eine Einung und ein Bündnis mit seinem heute verstorbenen Vater Graf Otto (Otten) von Waldeck geschlossen haten.
Da dies auch im Namen der Erben Graf Ottos geschah, versichert Graf Heinrich nun auch im Namen seiner Erben, dieses Bündnis gegenüber Erzbischof Adolf von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen (romischen) Reiches in Deutschen (dutschen) Landen, seinem "lieben gnädigen" Herrn in der Weise zu halten, wie dies in der darüber ausgestellten Urkunde festgelegt ist. Beide Parteien haben einträchtig als Obmann (ubernmane) den waldeckischen "lieben Getreuen" Dietrich (Dyderich) Gaugreben, Amtmann zu Battenberg (Battenburg), erwählt. Sollten Streit und Hader (bruche, zweyunge oder uffleuffe) zwischen beiden Seiten entstehen, entsendet jede Partei binnen 14 Tagen nach Mahnung durch den Klagenden einen Ratmann zu einem Tag an die Landwehr zu Mandern. Das Dreiergremium entscheidet und stellt über seinen Schiedsspruch, der für beide Parteien verbindlich ist, eine Urkunde aus.
- Datum Fritzlar feria quinta post diem sancti Marci ewangeliste ... 1385.

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fol. 311r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 311, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/604 (Zugriff am 26.04.2024)