Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 306

Datierung: 8. April 1385

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Heinrich von Bodenhausen und die Brüder Bode und Gunther von Bodenhausen  quittieren Erzbischof Adolf I. von Mainz den Empfang einer Abschlagssumme auf die Schulden, die er bei ihnen hat.

Vollregest:

Heinrich von Bodenhausen (Bodinhusen, Bodenhusen) und die Brüder Bode und Gunther von Bodenhausen (Bodenhus(en)) bekennen, dass ihnen der "liebe gnädige Herr" Erzbischof Adolf [von Mainz] am heutigen Tag 80 Gulden als Abschlag auf seine Schulden bei ihnen bezahlt hat. Sie sagen ihn und das Stift Mainz (Mentze) hiermit dieses Betrages los.
Heinrich und die Brüder Bode und Gunther sollen ebenfalls Feinde des Landgrafen von Hessen werden, wenn der Erzbischof oder seine Amtleute dies von ihnen verlangen. Heinrich und Gunther kündigen ihre Siegel an. Bode bittet seinen Bruder, sein Siegel für ihn und seine Erben an diese Urkunde zu hängen, da er selbst kein Siegel hat. Dies sagt Gunther zu.
- Datum Heilgenstad sabbato post Pascha ... 1385.

Ebenso gibt Burchhard (Bu(r)hardus) von Rusteberg eine versiegelte Urkunde unter seinem Siegel über 30 Gulden.

Ebenso gibt Widekind (Wydekint) von Snehen (Suehen?) eine versiegelte Urkunde unter seinem Siegel über 20 Gulden.

Ebenso gibt Otto von Rusteberg eine versiegelte Urkunde unter seinem Siegel über 20 Gulden.

Quellenansicht

fol. 306r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 306, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/589 (Zugriff am 26.04.2024)