Mainzer Ingrossaturbücher Band 10
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StA Wü, MIB 10 fol. 304 [01]
Datierung: 7. April 1385
Quelle
Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Heinrich von Rodenberg bekennt, dass Siegfried von Bültzingslöwen der Junge einen Teil der ihm versetzten Burg Bischoffstein weiterverpfändet hat.
Vollregest:
Heinrich von Rodenberg bekennt, dass Erzbischof Adolf von Mainz und das Erzstift Mainz (Mentze) dem Siegfried (Syfrid) von Bültzingslöwen (Bultzingesleyben) dem Jungen ein Teil der Burg (sloßes) Bischofsstein (zum Steyne) versetzt und verpfändet haben, und Siegfried ihm [Heinrich] einen Teil dieses Pfandanteils für 100 Mark weiterverpfändet hat. Darüber besitzt er eine Urkunde.
Heinrich gelobt und schwört nun kraft dieser Urkunde, Erzbischof Adolf, dessen Nachfolgern und dem Stift Mainz mit seinem Burganteil zu gewarten und gehorsam zu sein, besonders hinsichtlich einer Lösung, wie diese in der Urkunde des Erzbischofs und in dem Revers Siegfrieds geregelt ist. Heinrich kündigt für sich und seine Erben sein Siegel an.
- Datum Heilgenstedt feria sexta post Pasche ... 1385.
Quellenansicht
Metadaten
Personenindex
- Rodenberg: Heinrich von (Nennung)
- Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390] (Nennung)
- Bültzingslöwen: Siegfried von (Nennung)
Ortsindex
- Bischofsstein [Eichsfeld] : Burg (Nennung)
- Heiligenstadt : Stadt (Nennung)
Körperschaften
- Bültzingslöwen : Herren von (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 10 fol. 304 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/588 (Zugriff am 08.05.2024)