Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 263v

Datierung: 1. Februar 1384

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Bürgermeister, Schöffen, Rat und Bürger der Stadt Obernburg haben mit Willen und Wissen des Mainzer Erzbischofs Adolf I. die gesamte fahrende und liegende Habe des Edelknechts Heinrich von Gonsrade in der Stadt und Gemarkung Obernburg gefreit.

Vollregest:

L(itte)ra data Henr(ich) Gunsrade ex p(ar)te curia in Ob(er)nburg.
Bürgermeister, Schöffen, Rat und Bürger der Stadt Obernburg (Ob(er)nburg) haben kraft dieser Urkunde mit Willen und Wissen des Mainzer (Mentze) Erzbischofs Adolf, Erzkanzlers des Heiligen Römischen Reiches in Deutschen Landen, ihres "ieben gnädigen" Herrn, die gesamte fahrende und liegende Habe des Edelknechts Heinrich (Hein(rich)) von Gonsrade (Gunsrade), Schultheißen zu Aschaffenburg, und dessen Erben, in der Stadt und Gemarkung Obernburg gefreit. Grund hierfür sind die Dienste und Freundschaft, die Heinrich ihnen bisher erwiesen hat und auch in Zukunft erweisen soll. Sollte Edelknecht Heinrich oder seine Erben diese Habe gesamthaft oder Teile davon verkaufen, sollen diese dann nicht mehr von Bede und Steuern befreit sein. Die Stadt gelobt dem Edelknecht, alle Artikel dieses Vertrages unverbrüchlich einzuhalten. Die Stadt kündigt ihr Siegel an und bittet den Erzbischof, zur Bestätigung ebenfalls sein großes Siegel anzuhängen, was dieser zusagt.
- Datum ... 1384 in vigilia purificationis beate Marie virginis.

Quellenansicht

fol. 263v
fol. 264r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 263v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/539 (Zugriff am 26.04.2024)