Mainzer Ingrossaturbücher Band 10
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StA Wü, MIB 10 fol. 228 [02]
Datierung: 1384 [a]
Quelle
Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort
Archiv: Würzburg StaatsA
Weitere Überlieferung:
[a] Die Jahreszahl wurde aus der Stellung des Eintrags im Ingrossaturbuch erschlossen
Inhalt
Kopfregest:
Der Mainzer Erzbischof Adolf I. fordert Premislaus, Herzog von Teschen bzw. denjenigen, der Hofrichter des Römischen Königs ist, dazu auf, in Zukunft keine mainzischen Mannen mehr vor das Hofgericht zu laden.
Vollregest:
Der Mainzer Erzbischof Adolf I. schreibt an den "lieben Herrn und besonderen Freund", Herrn Premislaus (P(re)misl) Herzog von Teschen (Teschin) bzw. denjenigen, der Hofrichter des Römischen Königs ist. Er habe gehört, dass der Herzog einen mainzischen Mannen (man, diener, ritter und lieber getruw(er)) vor das Hofgericht geladen hat. Da nun ein Römischer König bzw. Kaiser von alters her einem Mainzer Erzbischof die Freiheit und Gnade gegeben hat, das mainzische Mannen, Burgmannen und Untertanen vor dem Erzbischof Recht nehmen müssen und das Hofgericht gegebenenfalls mainzische Mannen an das erzbischöfliche Gericht verweisen soll, bittet der Mainzer den Herzog, nun entsprechend zu verfahren.
- Datum etc.[a]
Quellenkommentar:
[a] Die Jahreszahl wurde aus der Stellung des Eintrags im Ingrossaturbuch erschlossen
Quellenansicht
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390] (Nennung)
- Teschen: Primislaus von (Nennung)
Körperschaften
- Reich : Kaisertum (Römisches Reich) (Nennung)
- Reich : Reichshofgericht (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 10 fol. 228 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/435 (Zugriff am 26.04.2024)