Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 228 [02]

Datierung: 1384 [a]

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

[a] Die Jahreszahl wurde aus der Stellung des Eintrags im Ingrossaturbuch erschlossen

Inhalt

Kopfregest:

Der Mainzer Erzbischof Adolf I. fordert Premislaus, Herzog von Teschen bzw. denjenigen, der Hofrichter des Römischen Königs ist, dazu auf, in Zukunft keine mainzischen Mannen mehr vor das Hofgericht zu laden.

Vollregest:

Der Mainzer Erzbischof Adolf I. schreibt an den "lieben Herrn und besonderen Freund", Herrn Premislaus (P(re)misl) Herzog von Teschen (Teschin) bzw. denjenigen, der Hofrichter des Römischen Königs ist. Er habe gehört, dass der Herzog einen mainzischen Mannen (man, diener, ritter und lieber getruw(er)) vor das Hofgericht geladen hat. Da nun ein Römischer König bzw. Kaiser von alters her einem Mainzer Erzbischof die Freiheit und Gnade gegeben hat, das mainzische Mannen, Burgmannen und Untertanen vor dem Erzbischof Recht nehmen müssen und das Hofgericht gegebenenfalls mainzische Mannen an das erzbischöfliche Gericht verweisen soll, bittet der Mainzer den Herzog, nun entsprechend zu verfahren.
- Datum etc.[a]

Quellenkommentar:

[a] Die Jahreszahl wurde aus der Stellung des Eintrags im Ingrossaturbuch erschlossen

Quellenansicht

fol. 228r
fol. 228v

Metadaten

Personenindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 228 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/435 (Zugriff am 26.04.2024)