Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 244 [01]

Datierung: 23. Juni 1384

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Der Mainzer Erzbischof Adolf I. erweist den Gemeinern zu Layen die Freundschaft, dass sie künftig niemanden, der under ihm, dem Erzbischof, gesßin ist, in erzstiftischen Burgen und Landen belangen dürfen.

Vollregest:

Der Mainzer Erzbischof] Adolf erweist den Gemeinern zu Layen (Leyen) die Freundschaft, dass sie künftig niemanden, der under ihm, dem Erzbischof, gesßin ist, in erzstiftischen Burgen (sloßen) und Landen belangen (kumern) dürfen, es sei denn, er sei ihnen etwas schuldig, ihr Bürge oder hätte ihnen etwas verbrieft. Hätte aber ein Gemeiner zu Layen irgendwelche Übergriffe, Raubtaten (name) oder andere Sachen begangen, die er mit Ehre und Recht nicht vereinbaren kann, kann diesen kein Geleit schützen und schirmen.
- 1384 geben uff sancte Johannes abent Baptiste als er geborn wart.

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fol. 244r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 244 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/386 (Zugriff am 02.05.2024)