Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 373 [04]

Datierung: 10. März 1385

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Der Knappe Hans von dem Berge bekennt, dass er seinem Schwager Helmolde von dem Hain Geld schuldet.

Vollregest:

Hans von dem Berge, Knappe (knape), bekennt für sich und seine rechten Erben, dass er seinem Schwager Helmolde von dem Hain (Hayn) und dessen rechten Erben 30 Mark Silber, Duderstädter (Duderstedischer) Gewicht und Währung, schuldet. Das Geld hat dieser für ihn seiner Schwester mitgegeben. Hans setzt ihm zu Unterpfand das Obervorwerk (obirvorwerck) zu Neßelrod (Nesselrodt), Mainzer Lehen, mit allen Nutzungsrechten, wie das schon vor ihm sein Vater besessen hat. Hans kann das Vorwerk mit Zahlung von 30 Mark Silber jederzeit wieder an sich lösen. Hans kündigt sein Siegel an.
- ... 1385 ... des neste(n) frytages vor Letare.
- Datum Heligenstat feria tertia post diem sancti Mathei apostoli ... 1386.

 

Quellenkommentar:

Der Erzbischof gibt am 27.2.1396 seine Zustimmung zu dieser Verpfändung.

Quellenansicht

fol. 373r
fol. 373v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 373 [04], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2612 (Zugriff am 26.04.2024)