Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 116v [02]

Datierung: 7. April 1383

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz befreit die Holden in der Zehnt zu Aschaffenburg für den Rest des Jahres von Atzung, Bewirtungskosten und anderen Diensten, die sie ihm in diesem Halbjahr erweisen sollten.

Vollregest:

L(itte)ra data civibus Aschaffenburg super liberatione certaru(m) collator(um) ad med(iu)m an(n)um.

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf [I. von Nassau, Bischof von Speyer] anerkennt die Bewirtungskosten (koste und atzunge), die die Holden (arme(n) lute) in der Zehnt [?] (tzentze) zu Aschaffenburg (Aschaffe(nburg)) gehabt und bisher für Erzbischof und Stift aufgebracht haben. Damit sie ihr Geschoss (geschoß) besser bezahlen können, hat er ihnen die Gnade und Freundschaft erwiesen, sie für den Rest des Jahres (von dat. dieß brieffs an diesem neste(n) zu kunfftige(n) jar) von Atzung, Bewirtungskosten (kosten) und anderen Diensten, die sie ihm in diesem Halbjahr erweisen sollten, zu befreien. Davon ausgenommen sind Holz, das sie ihm zu seiner Notdurft in die Burg Aschaffenburg (Asch(affenburg) liefern sollen, auch vom gewöhnlichen Zins und der Bede sind sie nicht befreit. Der Erzbischof und seine Amtleute wollen dieser Dienste ein halbes Jahr lang entheben (uberheben).
- Datum Eltevil feria tertia post dominicam misericordia ... 1383.

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fol. 116v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 116v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2230 (Zugriff am 26.04.2024)