Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 119 [01]

Datierung: 18. April 1383

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof] Adolf I. von Mainz nimmt Heinrich Burggraf von Rheineck zu seinem und des Stiftes Mann an.

Vollregest:

Feudum.

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf [I. von Nassau, Bischof von Speyer] anerkennt den treuen Nutzen und unverdrossenen Dienst, den Heinrich Burggraf von Rheineck (Rienecke) ihm und seinem Stift bisher geleistet hat und künftig erweisen soll. Aus besonderer Gnade hat er ihn und seinen Leibeslehenserben zu seinem und des Stiftes Mann angenommen. Dafür zahlt er ihm jedes Jahr auf dem Jahrstag (1. Januar) 25 gute Gulden, die man von Florenz (Florenze) nennt, als Mannlehen. Das Geld soll ihm bzw. seinen Erben der jeweilige Zollschreiber zu Lahnstein (Lanstein) auszahlen. Mainz kann die Gülte durch die Zahlung von 250 Gulden ablösen. Heinrich bzw. seine Erben müssen dann 25 Gulden auf ihrem Eigengut, das günstig für Mainz gelegen und fest umgrenzt (wol belacht) ist, belegen und dem Mainzer Stift aufgeben, um es als rechtes Mannlehen zurückzuempfangen. Dieses Mannlehen werden sie dann mit eyden, truwen und dinsten nach Mannlehensrecht und Gewohnheit verdienen.

- Datum Confluentia sabbato ante dominicam Cantate ... 1382.

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fol. 119r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 119 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2220 (Zugriff am 27.04.2024)