Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 150v [02]

Datierung: 23. Juni 1383

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz empfängt Minnen, die Frau Joseps von Beyerru<o>er, mitsamt ihrer Familie als Juden an.

Vollregest:

Littera data Minnen Judee.

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf [I. von Nassau, Bischof von Speyer] empfängt Minnen, die Frau Joseps von Beyerruer als Juden, samt Kindern und Knechten, die yr brod eßende sin. Sie dürfen drei Jahre ab heute lang nach Belieben in Mainz (Mentze), Eltville (Eltevile) oder sonst wo in einer Stadt innerhalb des Erzstiftes Mainz (Mentze) Wohnung nehmen. Der Erzbischof will sie wie alle seine Juden schützen und schirmen. Dafür zahlen sie jährlich am Martinstag im Winter [11. November] 16 gute schwere Gulden; Darüber hinaus dürfen sie nicht besteuert werden. Minne darf das Erzstift ungehindert mit Hab und Gut wieder verlassen, wenn sie ihren Dienst ein Jahr vorher aufkündigt. Will sie jemand vor Gericht laden, soll er dies tun und sie bereden mit umbesporchen Cristen od[er Juden]. Kein mainzisches geistliches Gericht darf Minne laden oder bannen oder einen ladebrieff uber sie neme(n)). Für Minne ist [ausschließlich] das Schultheißengericht in Eltville (Eltvil) zuständig.
- Datum in vigilia sancti Johannis Babtiste ... 1383.

Quellenansicht

fol. 150v
fol. 151r

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Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 150v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2125 (Zugriff am 26.04.2024)