Mainzer Ingrossaturbücher Band 10
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StA Wü, MIB 10 fol. 200 [01]
Datierung: 25. Februar 1384
Quelle
Aussteller:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Der Mainzer Erzbischof Adolf bestätigt, dass Bürgermeister, Schöffen, Rat und Bürger der Stadt Bingen ihm Burglehen aus den vergangenen drei Jahren zurückgegeben haben und sagt sie ihrer Schuld ledig und los.
Vollregest:
[Der Mainzer Erzbischof] Adolf [I. von Nassau, Bischof von Speyer] bestätigt, dass Bürgermeister, Schöffen, Rat und Bürger der Stadt Bingen, seine "lieben Getreuen", ihm Burglehen aus den vergangenen drei Jahren, nämlich eine jährliche Geldgülte in Höhe von 20 Mark Pfennige, zurückgegeben haben. Graf Heinrich (Heinr(ich)) von Sponheim (Spanhem) meinte, diese Gülte vom Stift als jährliches Burglehen zu Bingen zu besitzen. Darum sagt der Erzbischof die Binger kraft dieser Urkunde auch im Namen seiner Amtsnachfolger und seines Stiftes dieser 20 Mark Pfennige Geld aus den vergangenen drei Jahren quit, ledig und lois.
- Datum Eltvil feria sexta ante Invocavit ... 1384.
Quellenansicht
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390] (Aussteller)
- Sponheim: Heinrich von (Nennung)
Ortsindex
- Bingen - Stadt : Bingen - Stadt (Nennung)
- Eltville : Stadt (Ausstellungsort)
Körperschaften
- Speyer : Bischöfe (Nennung)
- Bingen : Stadtverwaltung [Bingen] (Nennung)
- Sponheim : Grafen von (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 10 fol. 200 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1968 (Zugriff am 30.04.2024)