Otto - Erzbischofsregesten (1328-1353)

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Otto, RggEbMz Nr. 3614

Datierung: 12. April 1337

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Otto, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Otto, Regesten mit Verweis auf: Or.: Koblenz 1a. Siegel 1 und 2 hängen an, 3 fehlt.

Inhalt

Kopfregest:

Gerhard von Talheim-Blankenstein, Johannes von Randeck und Friderich von Lautern haben sich gegenüber Erzbischof Balduin verpflichtet, als Schiedsrichter nach Worms zu kommen.

Vollregest:

Die Ritter Gerhard von Talheim, Herr von Blankenstein (-kin-); Johannes von Randeck (-ecke) und Friderich von Lautern (Luteren) bekunden, dass sie, nachdem Erzbischof Baldewin von Trier auf der einen und der erwählte und bestätigte B. Gerhard von Speier auf der anderen Seite sie (Joh. von Randeck für B., Gerhard von Talheim für den B. von Speier und Friderich von Lautern als Mittelsperson) zu Schiedsrichtern (pro arbitris et arbitratoribus) in etwaigen Streitfällen erkoren haben, dem Erzbischof Baldewin gegenüber sich verpflichtet haben, wenn er es verlangt, nach Worms zu kommen dort ihres Amtes zu walten.

- D. 1337 in vigilia festi Palmarum.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Otto, RggEbMz Nr. 3614, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/8358 (Zugriff am 20.05.2024)