Otto - Erzbischofsregesten (1328-1353)
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Otto, RggEbMz Nr. 3615
Datierung: Vor dem 15. April 1337
Quelle
Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort
Archiv: Otto, Regesten
Weitere Überlieferung:
- Otto, Regesten mit Verweis auf: Or.: Frankfurt, Stadtarchiv (s. Kriegk, Gesch. und Lage der Frankfurter Juden im Mittelalter 63). - Gedr. Lehmann, Israeliten (1861) 171 (nach der Neuen Frankfurter Zeitung). - Reg.: Wiener, Regesten zur Gesch. der Juden 1, 40.
Inhalt
Kopfregest:
Kaiser Ludwig befiehlt den Herren von Eppstein und von Hanau, in ihren Gebieten die Judenschläger nicht zu dulden.
Vollregest:
Kaiser Ludwig befiehlt den Herren von Eppstein und von Hanau, in ihren Gebieten die Judenschläger nicht zu dulden und dem Rat von Frankfurt von der Ausführung dieses Gebotes Gewissheit zu geben. Er fordert diesen auf, ihm. die Antworten der Adressaten zugehen zu lassen, auch dem Erzbischof von Mainz[b] die Beschützung der Juden ans Herz und gebietet ihm, sowie dem Frankfurter Rat, sich einander in dieser Sache zu unterstützen. [a]
Quellenkommentar:
Vgl. dazu die Anmerkung in Regest Nr. 4068.
Fußnotenapparat:
[a] Wegen der Datierung vgl. man den Befehl Ludwigs an Frankfurt, d. d. 1337, April 15. (gedr.: Olenschlager, Erläuterungen 91; Böhmer-Lau, Urkb. der Reichsstadt Frankfurt 2, 460 Nr. 610); man vgl. auch die Regg. zum 17. und 22. August 1337.
[b] Ob dabei noch an Baldewin zu denken ist, kann ja natürlich bezweifelt werden.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Zitierhinweis:
Otto, RggEbMz Nr. 3615, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/8359 (Zugriff am 20.05.2024)