Mainzer Ingrossaturbücher Band 55
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StA Wü, MIB 55 fol. 006 [02]
Datierung: 26. Februar 1532
Quelle
Aussteller:
Archiv: Würzburg StaatsA
Weitere Überlieferung:
Quellenbeschreibung:
MIB 55 fol. 6-6v
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Albrecht schlichtet bezüglich des Hauses Greifenstein zwischen Doktor Niclaus Rucker und Martin Breithart genannt Schwartz.
Vollregest:
Den Streit zwischen Niclaus Rucker, Doktor der Rechte und Martin Breithart genannt Schwartz, Bürger zu Mainz, bezüglich des Hauses Greifenstein (Greiffenstain) haben Valentin Teutleben (Tetteleben), Domprobst und Vicarius in spiritualibus zu Mainz, und Caspar von Westhausen, Propst und mainzischer Kanzler, beide Doktor, angehört und von den Parteien die Bereitschaft erhalten, ihren Streit dem Spruch Erzbischof Albrechts anheimzustellen.
Demnach muss Martin Breithart dem Niclaus Rucker binnen vier Tagen 100 Gulden Mainzer Währung Kaufgeld bezahlen. Doktor Niclaus muss dann über das gesamte Kaufgeld von 440 Gulden quittieren und erhält die bereits ausgestellten Einzelquittungen zurück. Doktor Niclaus soll schriftlich bestätigen, dass er das Haus Greifenstein vor einem weltlichen Richter übergeben (vergifft vnnd ausgeben) hat.
Geschehen am Mittwoch nach Trinitatis 1535.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Breithart: Martin, genannt Schwarz (Nennung)
- Mainz: Albrecht [Eb. 1514-1545] (Aussteller)
- Rucker: Niclaus (Nennung)
- Westhausen: Kaspar von (Nennung)
- Teutleben: Valentin von (Nennung)
Ortsindex
- Greifenstein [Eichsfeld] : Burg (Nennung)
- Mainz - Stadt : Mainz - Stadt (Lokale Währung)
Körperschaften
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 55 fol. 006 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23889 (Zugriff am 07.06.2024)