Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0938

Datierung: 19. Dezember 1357

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Kop.: Würzburg, Ingrossaturbuch 4 f. 272. -- Auszug (§ 1, 2 und 3): Bodmann bei Siebenkees, Beiträge z. dt. Recht 3 (1788), 155 und Bodmann, Rheingauische Altertümer 2, 619. - Erw.: Landau, Hess. Ritterburgen 1, 153.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach schlichtet einen Streit zwischen verschiedenen Herren.

Vollregest:

Erzbischof Gerlach bekundet: Hermann von Schweinsberg (Sweyns-), Werner von Westerburg und Heinrich von Löwenstein (Lewin-) einerseits und Konrad von Homberg (Homburg), Hans und Deinh[ard], Gebrüder von Holzheim, Bürger zu Fritzlar, und ihre Ganerben andrerseits haben wegen ihrer Streitigkeiten über zwei Drittel (ein zweiteil) des Waldes, der die Steygerbach heißt, und darüber, dass Werner von Westerburg und Heinrich von Löwenstein den Hans von Holzheim, den Vater des Hans und Deinhards, erschlagen haben, Ratleute erkoren, und zwar die von Löwenstein den Dietrich von Hardenberg (-ten-), Stiftskantor (senger) zu Fritzlar, und den Elger von Dalwigk (Talwig), die andere Partei aber die Fritzlarer Bürger Dylman Byberung und Happelun Catzman. Zum Obermann ist Erzbischof Gerlach von beiden Parteien erkoren worden.

Die Urteile, die ihm die Ratleute beider Parteien übergeben haben, stimmen nicht überein. Deshalb entscheidet er nach Befragung seines Rates und anderer weiser Leute, wie folgt.

  • Der Anspruch, den die von Löwenstein auf den Wald erheben, ist nichtig, denn Konrad, Hans und Deinhard haben mit Briefen und Zeugen bewiesen, dass sie jene zwei Drittel des Waldes gekauft haben.
  • Die von Löwenstein sollen den erschlagenen Johann von Holzheim in die Heiliggeistkirche vor Fritzlar bringen, von da sollen Hans und Deinhard und des Toten Freunde ihn nach S. Peter in Fritzlar führen und dort bestatten. Die löwensteinischen Diener, die den Totschlag verübt haben (hantdedig sin), sollen zusammen mit Landleuten, insgesamt 50 an der Zahl, mit 50 einpfündigen Wachskerzen bis an des Toten Grab in S. Peter mitgehen und die Täter (hantdedigen) sollen Hans, Deinhard und deren Freunde um Verzeihung bitten. Das soll binnen Monatsfrist nach Ausstellung dieser Urkunde geschehen. Die von Löwenstein sollen den Herren von S. Peter zu Fritzlar für deren Präsenz eine ewige Gülte von 1 Malter Korn kaufen, auf dass diese stets des Toten Jahrzeit mit Messen und Vigilien begehen können. Auch sollen Werner von Westerburg und Heinrich von Löwenstein der Seele des Toten zu Troste je zwei Leute nach Aachen (Ache) senden. Die Täter selbst sollen persönlich eine Fahrt nach Aachen (Acherfare) tun; ist einer von ihnen (von kuntlicher ehafter not) verhindert, so muß er einen Vertreter hinsenden. Ferner sollen die von Löwenstein und die Täter 24 Bruderschaften in 24 Klöstern beitreten und 200 Messen für den Toten stiften und zwar binnen Monatsfrist.
  • Die Bürger von Fritzlar, die die Söhne Hermanns von Schweinsberg, die Schüler sind,[a] gefangen genommen hatten, sollen mit ihren besten Freunden selbzehnt in das Dorf Holzheim bei Fritzlar gehen zu Hermann und dessen Söhnen und sie um Vergebung des Frevels bitten, und ebenso in das Stift zu Fritzler und dem Dekan und Kapitel versprechen, solches nicht mehr zu tun. Die, die diese Schüler gefangen genommen haben, sollen die Stadt verlassen und draußen bleiben, bis Dekan und Kapitel und Hermann von Schweinsberg sie zurückrufen. Auch diese Verpflichtungen sind binnen Monatsfrist zu erfüllen.
  • Wenn Stolzenbach (auch: Stolczen-) seine Klage wegen der Frau beweisen kann, so sollen die von Fritzlar Genugtuung leisten nach Landes Gewohnheit, andernfalls können sie ihre Unschuld nach Gewohnheit der Stadt Fritzlar beweisen. Auch das soll in Monatsfrist geschehen.

- D. Eltvil ferie tercia ante Thorne apostoli 1357.

Fußnotenapparat:

[a] Hs.: sone v. S. schuler.

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Keine

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0938, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/7229 (Zugriff am 29.04.2024)