Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0924

Datierung: 29. November 1357

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Archiv: Vigener, Regesten

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach gelobt dem Dietrich von Hardenberg und dem Otto von Falkenberg die geschuldeten 1.210 Florentiner Gulden zu bezahlen.

Vollregest:

Eltville - Erzbischof Gerlach gelobt dem Dietrich von Hardenberg, Kantor (senger), und dem Otto von Falkenberg, Kanoniker des Stiftes zu Fritzlar, die 1.210 Flor. Gulden zu bezahlen, die sie seinem Vorgänger B. Heinrich und dem Domkapitel geliehen und für diese ausgegeben haben.

Zur Sicherheit für die Bezahlung setzt er sie in die Zweijahrfrüchte von erledigten Benefizien[a] in den beiden Propsteien Fritzlar und Hofgeismar (Geysmar), in die Gefälle von den Geistlichen, die nicht Residenz halten oder den für ihre Stellen vorgeschriebenen Weihegrad nicht haben, die unvereinbare Benefizien ohne Dispens besitzen, in die Güter der ohne Testament oder mit einem nicht rechtskräftigen Testament[b] sterbenden Geistlichen, in das Geld von solchen Korrektionen, die der Erzbischof selbst oder seine Kommissare vornehmen. Dietrich und Otto sollen ihm oder seinen Dienern jährlich über diese Gefälle der beiden Propsteien Rechnung ablegen. Sie sollen diese Gefälle beziehen, bis sie [so] ihr Geld ganz erhalten haben. Ferner setzt er ihnen zur Sicherheit die dem Erzstift gehörigen 9 Hufen Land, die auf dem Felde vor der Stadt Fritzlar liegen. Wenn sie infolge seines Todes die Schuldsumme ganz oder zum Teil nicht erhalten oder wenn ihnen die Gefälle entzogen werden, so sollen sie, auf eigene Kosten, die Gefälle der 9 Hufen erheben ohne Abzug von der Schuldsumme, bis sie wieder in ihre Rechte eingesetzt werden. Er setzt sie mit dieser Urkunde in Gewere (in vullewer) der 9 Hufen.

- D. Eltvil in vigilia sancti Andree apostoli 1357.

Fußnotenapparat:

[a] in die fructus byennales, daz ist in die fru<e>chte und gevelle zweir jare, die uns vallende sin von geystelichen lehen, die da zu<e> ziiten los werdin.
[b] soliche testamentum ..., daz mit rechte nyt besteen solde.

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0924, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/7215 (Zugriff am 28.05.2024)