Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0585

Datierung: 28. April 1356

Quelle

Aussteller:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Kop.: Würzburg, Ingrossaturbuch 4 fol. 164v. - Vgl. das vorige Regest.

Quellenbeschreibung:

Inhalt

Kopfregest:

Die Brüder Götz und Hans von Wiesenbronn bekennen, dass sie geschworen haben, zeitlebens dem Erzbischof Gerlach und dem Erzstift auf Mahnung zu dienen und zu helfen.

Vollregest:

Die Brüder Götz und Hans von Wiesenbronn (Wysentbruen) bekennen, daß sie geschworen haben, dafür, daß Götz aus der Gefangenschaft freigelassen worden ist, zeitlebens dem Erzbischof Gerlach, dessen Nachfolgern und dem Erzstifte auf Mahnung zu dienen und zu helfen, sie vor Schaden zu warnen, auf ihr Bestes bedacht zu sein (bestis zu werbin) und nimmer gegen sie etwas zu tun. Auf ihre Bitten siegelt Friedrich, Graf zu Castell, der bei diesen Gelübden und Eiden zugegen gewesen ist und die Freilassung vermittelt (getedingit) hat.

- D. anno 56 feria quinta post festum pasche.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0585, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/6871 (Zugriff am 29.04.2024)