Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 2781

Datierung: Zwischen dem 12. Juni 1365 und dem 11. Juni 1366

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Kop.: Würzburg, Ingrossaturbuch 5 f. 764, daraus 3 f. 218.

Inhalt

Kopfregest:

Der Ritter Lippold d. Ä. von Freden an Ulrich von Kronberg, seinen besonderen Freund, erzbischöflichen Vogt und Amtmann: Er lässt ihn wissen ...

Vollregest:

Der Ritter Lippold d. Ä. von Freden (Luppoldus miles senior de Vreden)[b] an Ulrich von Cronberg, seinen besonderen Freund, erzb. Vogt und Amtmann: Er (ich) läßt ihn wissen, dass er und die Seinen (wir) niemals den Markgrafen von Meißen (Missen) noch denen von Erfurt, von Mühlhausen, von Nordhausen Schaden zugefügt haben von Windhausen (Winthusen)[c], dem Schlosse (hus) des Erzbischofs. Wenn er ihrer bedarf, so wollen sie auf sein Verlangen kommen und das beweisen (mit warheid wol bewisen). Sie sind übrigens Hausgenossen (gesinde) des Markgrafen (mins herren); daß sie keine Furcht (vare) vor ihm hatten, das ist dem Grafen Dietrich von Hohnstein (Hoen-) und vielen anderen biederen Leuten bekannt. Ferner hatten sie ihre Diener, denen sie vertrauten (wol glaubten), auf das Schloß geschickt. Als diese dort ankamen, gingen Herzog Johanns[d] Diener von dem Schlosse herunter, desgleichen andere Leute, die dort waren, wie ihnen ihre Diener erzählt haben; da konnten diese allein das Schloß nicht behaupten und gingen deshalb auch hinab, ohne etwas anderes im Sinne zu haben.[e] So kam es, dass der Erzbischof sein Schloß verlor. Dass Ulrich nun in der Sache nach Kräften das Beste zu tun versucht, dünkt sie gut. Sie bitten ihn, wie sie früher schon den Erzbischof häufig gebeten haben, um Rückgabe ihres Geldes[f], damit sie nicht zu einer härteren Mahnung greifen müssen.[a]

Fußnotenapparat:

[a] Nach dem 12. Juni 1365 begann der Krieg der Markgrafen von Meißen und der Städte Erfurt, Mühlhausen und Nordhausen gegen Herzog Albrecht von Braunschweig-Grubenhagen; die Verbündeten eroberten damals Windhausen. Vgl. Ahrens, Die Wettiner und Karl IV. S. 24f., wo indessen u. a. übersehen ist, daß (vgl. Anm. 3) Windhausen zur Hälfte mainzisch war. Die untere Zeitgrenze unserer Urkunde wird durch den mainzisch-meißnischen Vertrag vom 11. Juni 1366 (Reg. 2099) bezeichnet.
[b] Unterschrift. Vgl. auch Reg. 2733.
[c] Am 1. November 1356 war die mainzische Hälfte von Windhausen dem Lippold und seinem Bruder Besecke verpfändet worden (Reg. 648).
[d] mins herren hertzogen Janes. Gemeint ist offenbar Graf Johann von Nassau-Merenberg.
[e] und haben da anders nicht gefaren, daz uns wissentlich sy.
[f] 200 Mark Silber, s. Reg. 648.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 2781, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5918 (Zugriff am 19.05.2024)