Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 2769

Datierung: 1363 [?]

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Kop. ohne Datum[a]: Würzburg, Ingrossaturbuch 5 f. 535.

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach gibt seine Einwilligung dazu, daß Werner von Hude eine Gülte versetzt.

Vollregest:

EB. Gerlach gibt seine Einwilligung dazu, daß Werner von Hude die Gülte von 2 Mark Silber (2 m. silbergeldes), die er pfandweise von des Erzbischofs Vorgängern und dem Erzstifte auf der Schweingülte und Schafgülte zu Hofgeismar (Geysmar) innehat, dem Konrad von den Husen und denen von Hersen, erzb. Bürgern zu Hofgeismar, für 20 Mark Silber versetzt hat. Von diesen Bürgern kann der Erzbischof die Gülte mit 20 Mark jederzeit lösen.

Fußnotenapparat:

[a] Die Urkunde ist nicht sicher, doch (nach der Stellung im Ingrossaturbuche) mit Wahrscheinlichkeit auf 1363 zu datieren. Die f. 536 folgenden Urkunden von Ende 1363 (z. B. Nov. 13, Reg. 1711) scheinen von derselben Hand geschrieben zu sein.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 2769, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5906 (Zugriff am 19.05.2024)