Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 2768

Datierung: 1362 [?]

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Urkundenformel (Überschrift: forma judeorum, am Schlusse: "Des zu urkund etc. Datum[a] etc."): Würzburg, Ingrossaturbuch 5 f. 510.

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach nimmt N. nebst. dessen Weib, Kindern, Mägden und Knechten, die dessen Brot essen, zu seinem Juden und Bürger.

Vollregest:

EB. Gerlach nimmt N. nebst. dessen Weib, Kindern, Mägden und Knechten, die dessen Brot essen, zu seinem Juden und Bürger. Sie sollen vom kommenden Martinstag an 2 Jahre in einem erzb. Schlosse wohnen, wo sie es wünschen, und jährlich mit 10 Flor. Gulden dienen. Er will sie schützen und nicht höher belasten lassen. Der Jude kann vorher weg, wenn er nur seine Jahresabgabe entrichtet (uns sins dienstes verracht) hat; bleibt er 8 Tage länger unter dem Erzbischof, so muß er für das ganze folgende Jahr die 10 Gulden bezahlen. Der Erzbischof gebietet seinen Amtleuten und Untertanen bei seiner Huld, die Juden in ihren Rechten zu schützen.

Fußnotenapparat:

[a] Die Formel ist von derselben Hand eingetragen wie die auf demselben Blatte folgende Urkunde vom 13. Oktober 1362 (Reg. 1537). Ausfertigungen, die einige Abweichungen von unserer Formel aufweisen, s. Reg. 1577ff. - Vgl. auch Reg. 572.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 2768, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5905 (Zugriff am 28.05.2024)