Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 2763

Datierung: Zwischen dem 29. Mai 1363 und dem 25. Mai 1365

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Or. Pap.: Göttingen (Briefe, XVIII F). Das zum Verschluß aufgedruckte Siegel ist teilweise erhalten. - Verz.: G. Schmidt, UB. v. Göttingen 1, 185 Anm. 1. - Vgl. Reg. 2765.

Inhalt

Kopfregest:

Ulrich von Kronberg, Vitztum im Rheingau und erzbischöflicher Landvogt, an die Ratsmeister und den Rat zu Göttingen ...

Vollregest:

Ulrich von Cronberg, Vitztum im Rheingau und erzb. Landvogt, an die Ratsmeister und den Rat zu Göttingen: Wegen der Sache, die sie mit Hermann Stuten zu schaffen haben, hat er zum Erzbischof gesandt und darauf die Botschaft erhalten, der Erzbischof und der Propst [Nikolaus von S. Viktor vor Mainz] seien in Schwaben und könnten deshalb den Hermann nicht vorladen und keine Besprechung halten; sobald sie zurück seien, wolle der Propst den Hermann vorladen und mit diesem wegen des Rates sprechen und dann ihn, Ulrich, möglichst bald benachrichtigen. Ulrich sendet zugleich gemäß ihrer Verabredung den Brief des Erzbischofs. - D. Rusteberg dominica post ascensionem domini. [a]

Fußnotenapparat:

[a] Aus den Briefen vom 16. und 25. März 1361 (Reg. 1374, 1376, 1377) ergibt sich, dass dieses Schreiben frühestens vom Jahre 1361 sein kann; da. der Prepst Nikolaus erwähnt wird, ist 1365 das letzte mögliche Jahr (s. Reg. 1981). Der im übernächsten Regest verzeichnete Brief gehört, wie der Inhalt zeigt, in dasselbe Jahr wie der vorliegende, also fällt (s. das übernächste Regest Anm. 1) das Jahr 1361 außer Betracht. Die Jahre 1363 und 1364 passen wegen des Itinerars des Erzbischofs weder zu diesem noch zu dem anderen Briefe. Ein Aufenthalt des Erzbischofs in Schwaben ist sowohl 1362 wie 1365 im Mai möglich. Mit Rücksicht auf die Briefe vom März 1361 (s. den Beginn dieser Anm.) darf 1362 für ziemlich sicher gelten; auch ist zu beachten (wenn schon nicht entscheidend), dass 1365 der Sonntag nach Himmelfahrt der Urbanstag ist, der bei Datierungen gern gebraucht wird.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 2763, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5900 (Zugriff am 19.05.2024)