Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 2759

Datierung: Zwischen dem 4. April 1361 und Ende April 1367

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Undatierte[a] (unvollständige?) Kopie (Überschrift: Impeticiones contra dominum Ernestum ducem Brunswicensem): Würzburg, Ingrossaturbuch 5 f. 774v (f. 775 fehlt).

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischöfliche Klagen gegen Herzog Ernst von Braunschweig.

Vollregest:

[Ulrich von Cronberg, Vitztum im Rheingau und erzb. Landvogt,] erhebt [im Namen des Erzbischofs] folgende Klagen gegen Herzog Ernst von Braunschweig [-Göttingen]:

  1. 1. Johann von Gustedt (Gustede), des Herzogs Vogt, und andere seiner Diener haben des Herrn Johann Siegebode Schüler und Knecht, der des Erzbischofs (myns herrin) Briefe trug, ertränkt[b] und damit den Erzbischof und dessen geistliches Gericht geschmäht und gehindert.
  2. Desgleichen desselben Johann Mägde und Boten gefangen und lange in einem Gefängnis (stock) behalten.
  3. Des Herzogs Vögte und Diener Berlt von Hoheneggelsen (Eckilsheirn), Wal [von Berlepsch], Luttige Nebe und ihre Gesellen haben Herrn Johann Sygebode (myns herrin pfaffen) vorsätzlich in seinem eigenen Hause auf den Tod verwundet und ließen ihn für tot liegen. Kaum hatte Johann die Wegzehrung und letzte Ölung empfangen, da kamen sie wieder, nahmen das Kreuz von Johanns Leibe, warfen Johann auf einen Schlitten und führten ihn auf den Leineberg (Leynen-) an das Landgericht vor den Grafen von Rosdorf (Rostdorff); dort verurteilten sie ihn und schlugen ihm das Haupt ab wie einem Missetäter.[c] Das bedeutet eine Lästerung und Schmähung des Erzbischofs und seiner geistlichen (pefflich) Freiheit.
  4. Des Herzogs Amtleute wollten den Schüler des Offizials zu Göttingen erschlagen, weil er des Erzbischofs Prozeß und Briefe verlesen hatte.
  5. Herr Johann von Grone (Grů na) und des Herzogs Amtleute und Diener haben auf Bischofsstein (zů dem Steyne) des Erzbischofs Hain zerschnitten, sind in sein Schloß gestiegen, haben dort großen Frevel, Eigenmächtigkeiten (selbwalt) und Schaden verübt und so den Erzbischof geschmäht und gelästert.[d]
  6. Herr Johann von Grone und die Burgmannen zu Friedland (Fredde-) sind aus- und eingeritten und haben denen von Volkerode (Volkolde-) und erzb. Mannen ihre Habe genommen, ihre Dörfer und Kirchhöfe verbrannt, verwüstet und verdorben. Auch haben sie einem erzb. armen Manne unter dem Hülfensberge (Stoyfen-) zwei Pferde genommen.
  7. Herr Johann von Grone und seine Gesellen haben einem armen Manne des Klosters Zella (von der Celle)[e], Hans Wiledyn, zu Freden (Fry-) fünf Pferde genommen und anderen Schaden zugefügt, den er, Raub und Brand, auf 10 Mark Silber schätzt.
  8. Hans [von] Dornberg (Doringin-) und seine Gesellen haben einem erzb. Geistlichen zu Uffhoven vor Langensalza (in den Offhoven zů Salcza) sechs Pferde genommen von Münden (Mun-) aus. Er mußte 20 Gulden Vater Hans zu Münden bezahlen für vier der Pferde, zwei blieben zurück und zwei Tücher; den Schaden schätzt er auf 60 Gulden.
  9. Die von Adelebsen (Adeleveschen) und ihre Diener sind mit Feinden des Erzbischofs von Adelebsen aus weggeritten und haben den erzb. Amtmann Hermann von Schnehen (Snyen)[f] erschlagen, andere erzb. Diener gefangen, wohl 10 Hengste genommen und auch sonst großen Schaden und Schimpf verübt.
  10. Herr Johann von Grone (Gruna) und die Burgmannen zu Friedland haben den Hans von Nazza (von der Nesze) durch Raub und Brand um 10 Mark geschädigt; der Knecht, den Hans nach dem Geraubten ausgesandt hat, ist durch Johann zu Tode gewürgt worden.
  11. Die Frau des Heinrich von Nazza schützt den Schaden, den ihre Leute erlitten haben, auf 14 Mark. Auch wurde ihr ein Mann gefangen, der mußte 8 Mark geben, und ihren Leuten sind 16 Scheuern und Häuser abgebrannt worden.

Fußnotenapparat:

[a] Die in § 3 erwähnte Gewalttat ist nach Reg. 2358 § 8 während des Bündnisses geschehen, also nach 1301 April 4 (Reg. 1379), wahrscheinlich erst nach der Erneuerung vom 16. August 1363 (Reg. 1672); 1367 April 24 ist Herzog Ernst gestorben.
[b] Vgl. Reg. 2358 § 9, auch Reg. 981.
[c] Vgl. Reg. 2358 § 8.
[d] Vgl. Reg. 2358 § 5.
[e] Benediktinerinnenkloster, heute Gut bei Effelder nordwestl. von Mühlhausen.
[f] Also ein anderer als der Reg. 2358 § 11 genannte.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 2759, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5896 (Zugriff am 19.05.2024)