Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 2746

Datierung: Zwischen dem 26. Februar 1360 und dem 6. Oktober 1367

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Aufzeichnung (Man sal wiszen, daz . . .) [a], wahrscheinlich von Ulrich von Cronberg herrührend: Würzburg, Ingrossaturbuch 7 f. l.

Inhalt

Kopfregest:

Der Teil des Zehnten zu Sieboldehausen, den Půstindiebuszen, ein Bürger zu Göttingen, innehat, fällt nach dem Tode dieses Bürgers wieder an das Erzstift zurück.

Vollregest:

Der Teil des Zehnten zu Sieboldehausen (Syboldishusen), den Půstindiebuszen, ein Bürger zu Göttingen, innehat, fällt nach dem Tode dieses Bürgers wieder an das Erzstift (den stift von Mentze) zurück.

Fußnotenapparat:

[a] Die Grenzen sind durch den Zeitraum bestimmt, während dessen Ulrich von Cronberg erzb. Landvogt war. Vgl. Reg. 2740 Anm. 1.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 2746, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/10203 (Zugriff am 29.05.2024)