Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 2732

Datierung: Zwischen dem 1. Mai 1356 und dem 13. Oktober 1357

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Kop. (unvollständig)[f]: Würzburg, Ingrossaturbuch 5 f. 800, daraus (17. Jahrh.) 3 f. 200v.

Inhalt

Kopfregest:

Margarate, die Witwe des Heilmann von Itter, bittet, wie schon wiederholt, den Hermann von Schweinsberg, er möge den Erzbischof und Heidenreich von Elkerhausen ...

Vollregest:

[Margarate, die Witwe des Heilmann von Itter,][b] bittet, wie schon wiederholt, den Hermann von Schweinsberg (Swens-)[c], er möge den Erzbischof, das Erzstift und Herrn Heidenreich von Elkerhausen (-hu-) über die von ihm (Hermann) gemachte Vereinbarung (tedinge) unterrichten, wonach sie ihre Burg (hůs) zu Itter mit Gericht, Wasser und Weide zur Hälfte dem Erzbischof überantworten, der Erzbischof aber ihr in dem Gerichte eine Burg aufbauen soll auf einem von ihr zu bezeichnenden Berge. Der Erzbischof soll die halbe Burg Itter, die neue Burg, sie und die Ihrigen verantworten wie eigenen Besitz, er soll ihr 300 Gulden geben und die Hälfte des Proviantes (koste), der auf der Burg war; nur 200 Gulden von den 300 sind bezahlt worden. Auf Geheiß des Erzbischofs mußte sie zu Neustadt abziehen, damit man die Herren davon abbrächte[d]. Dann sollte sie für ihre Forderungen sichergestellt werden. Die mainzischen Beauftragten, die zu ihr auf die Burg geschickt wurden, haben ihr Burghut und Burgfrieden geschworen. Sie wurde durch Hermann veranlaßt, für zwei Jahre einen Vormund zu nehmen, nach Ablauf der zwei Jahre sollte man ihr die Hälfte der Burg Itter und die neue Burg üherantworten; aber während dieser Zeit machte das Erzstift ihr den Vormund und die Seinigen abspenstig (smechtigedo mir ... abe) und gab Burg und Gericht Weg, was es nach Ehre und Recht nicht hätte tun dürfen; dabei hatte Hermann erklärt, sie völlig sicherzustellen.[e]

Fußnotenapparat:

[a] Die Zeitgrenzen ergeben sich aus der Erwähnung Heidenreichs von Elkerhausen, der damals noch Landvogt gewesen sein muß (vgl. Reg. 2733 Anm. 1) und aus Reg. 903.
[b] Der Aussteller läßt sich aus dem Inhalt erschließen. Vgl. dazu Reg. 825 und 903.
[c] Vgl. Reg. 962.
[d] Auch hieszete er mich abeziehen zu der Nuwenst, daz ir die herren abebrechten.
[e] daz ich an uch nicht enfelede, ir woldet mir alle dinge virsichern.
[f] Jedenfalls fehlen die Schlußworte und die Unterschrift.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 2732, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/10188 (Zugriff am 19.05.2024)