Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 2729

Datierung: Zwischen dem 12. und 18. November 1355 bis 1370

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Or. Pap.: Frankfurt (Reichssachen-Nachträge Nr. 56). - Auf der Rückseite Rest des aufgedrückten Sekrets.

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach lässt die Zöllner zu Frankfurt wissen, daß das Holz, das an dem Zolle vorbei hinabfährt, seinem Vitztum Ulrich von Kronberg gehört.

Vollregest:

Aschaffenburg - EB. Gerlach lässt die Zöllner des Zolles zu Frankfurt wissen, daß das Holz, das an dem Zolle vorbei hinabfährt, dem Ulrich von Cronberg, seinem Vitztum im Rheingau, gehört, und begehrt, daß sie es zollfrei und ungehindert vorüberführen lassen.

- D. A[schaffenburg] sabbato post Martini.[b]

Fußnotenapparat:

[a] Nach dem Itinerar kommen die Jahre 1354, 1356, 1367 sicher nicht in Betracht, die Jahre 1355 und 1357 sind unwahrscheinlich. Wenn Ulrich nur Vitztum genannt wird, so kann, wie z. B. Reg. 1810 und 1983 zeigen, nicht mit Sicherheit gefolgert werden, dass die Urkunde ausgestellt sei, als Ulrich sein Amt als Landvogt noch nicht angetreten (vgl. Reg. 1248) oder bereits niedergelegt (vgl. Reg. 2305 und 2426) hatte; sonst wäre eins der Jahre 1358, 1359, 1368-1370 anzunehmen; doch ist 1368 auszuscheiden, da der Martinstag auf einen Samstag fällt, der Samstag nach Martini also die Martinsoktav ist (vgl. dazu z. B. Reg. 232 und 233).
[b] Auch der über dem Text stehende Titel des sonst deutschen Briefes ist lateinisch (G. archiepiscopus Magunt.)

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 2729, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/10185 (Zugriff am 19.05.2024)