Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 2725

Datierung: Nach dem 5. April 1355

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Undatierte (und unvollständige?) Aufzeichnung der 2. Hälfte des 14. Jahrh. auf einem Papierblatte[d]: Würzburg (U 39).

Inhalt

Kopfregest:

Der Dekan und das Kapitel der Mainzer Dom Kirche schreiben in Sachen der Mainzer Kirche an Kaiser Karl.

Vollregest:

Der Dekan[a] und das Kapitel der Mainzer [Dom-] Kirche an K. Karl: Die Mainzer Kirche, des hl. römischen Reiches getreues, katholisches und edles Glied, ist entgegen der alten und beschworenen Gewohnheit, nach der sie und die anderen zur Kaiserwahl berechtigten (electionem imperii optinent.) Metropolitansitze bekanntlich von Anbeginn an dank der Gunst der römischen Kaiser und Könige durch das einzigartige Privileg, daß die Kanoniker dieser Kirchen edlen Standes sein müssen, ausgezeichnet sind, jetzt leider durch das anmaßliche Begehren (presumptuosas instancias) einiger, die in diesen Kirchen sogar kraft kaiserlicher Genehmigung sich um ein Kanonikat bewerben (sub nomine imperialis connivencie canonicari petencium), schwer bedroht. Sie flehen die kaiserliche Hoheit, ihr zu Füßen liegend, an, sie möge auf Grund des bittflehenden Berichtes, den EB. G[erlach] Sr. kaiserlichen Gnade (vestre clemencie) erstatten wird, oder auf Grund des diesem Briefe beiliegenden Blattes (cedula)[b] geruhen, die ungerechte Anmaßung jener Begehrenden durch seine Gnade so wirkungsvoll abzuweisen, daß unter dem schirmenden Schutze Seiner Herrlichkeit die Mainzer Kirche sich gedeckt fühle wider das verschlagene Drängen ihrer Gegner.[c]

Fußnotenapparat:

[a] "Jo." vor decanus ist durchgestrichen, wie es scheint, mit anderer Tinte, doch wohl in der Zeit selbst. Einen Dekan Johannes hat es in der Zeit K. Karls IV. im Mainzer Domkapitel nicht gegeben, ebensowenig einen anderen Prälaten dieses Namens. Der Domdekan Johann Unterschopf ist (Kisky, die Domkapitel der geistlichen Kurfürsten 150) 1345 gestorben. [
b] Diese Stelle (vel cedule presentibus exca. [?] taliter intercluse) ist unterstrichen.
[c] quod vestre magnificentie presidioso munimine dicta [über der Zeile] Magunt. ecclesia vestra devotissima contra versutos adversancium estus seu [so statt se] gaudeat feliciter obumbratam.
[d] Ob tatsächlich Entwurf einer dem Kaiser übergebenen Bittschrift oder nicht vielmehr Stilübung? Das (nachträglich gestrichene) "Johannes" vor "decanns" muß sehr bedenklich stimmen, und die Sprache ist auffallend schwülstig und dunkel.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 2725, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/10180 (Zugriff am 19.05.2024)