Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 2724

Datierung: Zwischen dem 25. Februar und 26. April 1355 [?]

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Bruchstücke des Or. (P) Perg.[d]: Erfurt, Stadtbücherei, Amplonianische Sammlung, Hs. in fol. 101. - Verz. (ohne nähere Angaben): Schum, Verzeichnis des Amplonianischen Handschriftensammlung S. 71.

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach schreibt an den Klerus in Verden über die bei ihm eingelegte Appellation gegen den exkommunizierten Bischof Daniel von Verden.

Vollregest:

EB. Gerlach schreibt an den gesamten Klerus in Stadt und Diözese Verden über die bei ihm und dem Mainzer Stuhle eingelegte Appellation gegen den exkommunizierten und vom Bischofsamt suspendierten B. Daniel von Verden[b], dessen Gewalttaten aufgeführt werden, und befiehlt den Adressaten unter Androhung [der Exkommunikation und Suspension] für den Fall des Ungehorsams, in dem Verdener Dom oder, falls das gefahrvoll für sie sein sollte, in anderen benachbarten Kirchen zu verkündigen, daß B. Daniel und seine Generalvikare, Offizialen [... sowie der ... ], Priester der Lübecker Diözese, der durch B. Daniel in die Präbende des [ ... hineingedrängt worden ist], am nächsten [...] nach dem Sonntag Jubilate zur Gerichtsverhandlung vor dem Erzbischof erscheinen sollen. Alle Verfügungen Daniels sind nichtig.[a] [c]

Fußnotenapparat:

[a] Aus Reg. 195 und aus der in unserer Urkunde erwähnten Vorladung auf einen Tag der Woche nach dem Sonntag Jubilate [im Jahre 1356 der 26. April] ergeben sich diese Zeitgrenzen mit Wahrscheinlichkeit. Vgl. auch Anm. 2.
[b] Nach Pfannkuche, Ältere Geschichte des Bistums Verden 184 urkundet Daniel zuletzt im Januar 1356 in seinem Bistum, dann ging er nach Köln (vgl. das Chronicon episcopor. Verdensium bei Leibniz, Scriptores rer. Brunswic. 2, 219) wo er am 7. März 1359 (nach Eubels [richtiger ?] Angabe, Hierarchia cathol. 1, 552, dagegen erst 1364) gestorben sein soll.
[c] Außer den schon im Reg. 196 genannten Verdener Domherren Bernhard von Schnakenbek (Snackenbeke), archidiaconus in Scheselo (auch Schezelo), Otto von Molzen, cellerarius, Albrecht Holsten (Hul-), thesaurarius, Emil von Bersen [nicht sicher zu lesen] und Theodoricus de Monte werden hier nach Otto von Molzen noch [der Domherr] Hermann Nyobur und nach Theodoricus de Monte noch eine ganze Anzahl von Stifts, Kloster- und Pfarrgeistlichen genannt; die meisten Namen lassen sich feststellen.
[d] Die Urkunde war mit der beschriebenen Seite auf die Innenseiten der Deckel der Handschrift aufgeklebt; bei der Ablösung der Urkunde sind die Schriftzüge fast ganz auf den Deckeln haften geblieben und lassen sich nun mit Hilfe des Spiegels zum größten Teile lesen.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 2724, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/10179 (Zugriff am 19.05.2024)